Ich habe nur einen Vertag über eine "verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs". Und da steht nirgends was von 5% drin.
Vielleicht erteilt mir Martin-SH ja eine Ausnahmegenehmigung, nochmal explizit nachzufragen, was diese Klausel denn nun im Detail besagen soll.
Eine bis zu 5%ige, nachträgliche Erhöhung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises, wenn sich die Listenpreise ändern? Das folgere ich aus den letzten Postings hier jedenfalls... 5% wären ja bei der nackten Basis mehr als die 2000 Euro Preiserhöhung. Ist das dann wenigstens auf die effektive Erhöhung gedeckelt? Oder greifen dann immer die 5%?
2.000 Wegfall Bafa, 2.000 Preiserhöhung.... WErteverlust des Alten... Ratzfatz ist man da bei 5.000-7.000 Euro mehr, nur weil Kia ein Jahr braucht, um die Autos zu liefern.
Hätte ich wohl nicht unterschrieben...