Laut meinem laienhaften rechtlichen Wissen, ist bei fehlendem Lieferzeitpunkt die Ware sofort fällig, also kann man den Händler sofort in Verzug setzen. Sollte für den Händler die denkbar schlechteste Variante sein.
Kia EV6 Forum Bestellung und Wartesaal - Bestellen Lieferzeit 2021 / 2022 / 2023 / 2024 - Auslieferung des Elektro Kia
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Laut meinem laienhaften rechtlichen Wissen, ist bei fehlendem Lieferzeitpunkt die Ware sofort fällig, also kann man den Händler sofort in Verzug setzen. Sollte für den Händler die denkbar schlechteste Variante sein.
Das ist laut meinem laienhaften Wissen ebenfalls so. Jemand, der sich damit besser auskennt, hat mir allerdings gesagt, dass tatsächliche Rechtsprechung bei sowas wie einem Auto von einem halben Jahr ausgeht.
Noch besser ist mein Händler: Der hat mir bei 'ner Bestellung im Januar tatsächlich KW3/2022 rein geschrieben, was ich natürlich kommentarlos so unterschrieben hab.
Im weiteren Verlauf habe ich mich dann an seine mündlichen Zusagen gehalten, die sind jetzt aber langsam abgelaufen.
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Wow hier kam ja jetzt super schnell viel Rückmeldung.
Den Platzhalter nehme ich auch an anhand eurer Rückmeldungen bzw. der Angaben hier im Forum, dass eine "relativ" zeitnahe Lieferung realisiert werden kann abseits von Händlervorläufern.
Dann sehe ich das doch mal etwas entspannter, hoffe kindlich auf dieses Jahr und sonst ruhe ich mich etwas auf dem garantierten Rücktrittsrecht ab 2023 aus (Förderung).
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Laut meinem laienhaften rechtlichen Wissen, ist bei fehlendem Lieferzeitpunkt die Ware sofort fällig, also kann man den Händler sofort in Verzug setzen. Sollte für den Händler die denkbar schlechteste Variante sein.
Aber was bedeutet das, wenn man den Händler in Verzug setzt?
Vom Kaufvertrag zurücktreten zu können hilft einen ja in den meisten Fällen ja nicht, da es ja woanders nicht schneller geht.
Und der Händler wird die Kiste momentan schon irgendwie los werden.
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Mal eine Frage zu dem Rücktrittsrecht, kann ich aufgrund der wegfallenden Förderung stornieren? Wäre das eine Option, oder ist das eine Kulanzangelegenheit?
Bei einem Mehrpreis von 6000 Euro würde ich lieber stornieren, mit der geringeren Förderung von 4000 Euro hatte ich bereits gerechnet, aber der komplette Wegfall würde mich vom Retten des Weltklimas abhalten!
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Mal eine Frage zu dem Rücktrittsrecht, kann ich aufgrund der wegfallenden Förderung stornieren? Wäre das eine Option, oder ist das eine Kulanzangelegenheit?
Bei einem Mehrpreis von 6000 Euro würde ich lieber stornieren, mit der geringeren Förderung von 4000 Euro hatte ich bereits gerechnet, aber der komplette Wegfall würde mich vom Retten des Weltklimas abhalten!
Grundsätzlich: Nein
Bei mir ist es aber individuell vertraglich festgehalten.
Ggf. ist bei dir ja auch ein Passus dazu vorhanden.
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Mal eine Frage zu dem Rücktrittsrecht, kann ich aufgrund der wegfallenden Förderung stornieren?
Nein.
"Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de
abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022."Quelle: https://www.kia.com/de/angebote/kia-innovationspraemie/
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Aber was bedeutet das, wenn man den Händler in Verzug setzt?
Vom Kaufvertrag zurücktreten zu können hilft einen ja in den meisten Fällen ja nicht, da es ja woanders nicht schneller geht.
Und der Händler wird die Kiste momentan schon irgendwie los werden.
Das ist das was ich vorhin schon geschrieben habe. Ein Auto, also, so ein Auto wie den EV6 zumindest, bestellt man meistens nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil man ein Auto braucht.
Und da bringt es einen nicht wirklich weiter wenn man den Vertrag auflösen kann. Außer natürlich man hat Glück und rennt dann durch Zufall an nen sofort lieferbaren...
...so ist z.B. ein Mitarbeiter von mir an seinen Enyaq gekommen. Der wollte unbedingt wieder nen SKoda, und bekam überall gesagt: 18-24 Monaten. Als er mit seinem Superb beim Service bei unserem "Kleinhändler" war und ihm sein Leid geklagt hatte sagte der Chef zu ihm: Jaaa, also, ich hab letzte Woche einen mit voller Hütte auf den Hof bekommen und der Kunde hat vor 2 Tagen Insolvenz angemeldet... VW Leasing hat mit der Genehmigung der Vertragsübernahme keine 2 Stunden gebraucht... Und so stand das Ding nach 3 Tagen bei uns aufm Hof...
Mit sowas allerdings zu rechnen ist halt schon ein extremes Glücksspiel...
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Das ist eindeutig, vielen Dank für die schnellen Antworten!
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Nein.
"Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de
abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022."Quelle: https://www.kia.com/de/angebote/kia-innovationspraemie/
Danke, genau so sieht es aus!
Das ist das was ich die ganze Zeit sage - die Bedingungen seitens der BaFa sind "schwammig" genug, dass ich mich auf die Zahlung der Förderung niemals verlassen würde!
Allerdings könnte man hier ein, gemäß den Aussagen meines Firmenwanwalts, recht interessantes Szenario aufmachen.
Die meisten Autoverkäufer verkaufen einem das so: Du zahlst 6000.-- EUR an, aber das ist ja für Dich kein Geldaufwand, weil Du es von der BaFa wieder bekommst. Für Dich 0 auf 0 - kostet Dich ergo nix.
Also, nicht "das bekommst Du WAHRSCHEINLICH oder EVENTUELL wieder zurück", sondern "das BEKOMMST Du wieder zurück".
Da dies bei den Händlern gängige Praxis ist, könnte man vor Gericht selbst wenn man nix schriftliches hat argumentieren, das Du als Käufer davon ausgehen kannst das das so auch der Wahrheit entspricht.
Die Bafa is damit aus dem Schneider, deren Richtlinien sind ganz klar "kein Rechtsanspruch". Aber der Verkäufer begibt sich damit auf Glatteis in dem er Dir das faktisch garantiert und somit der verkauf aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande kam.
Und da man, vor allem als Privatkäufer vor Gericht quasi immer als der wirtschaftlich schwächere gilt, könnten die Chancen da ein Fass aufzumachen gar nicht mal so schlecht stehen...