Achja, ich habe etwas vergessen:
Nicht ohne Grund wurde der GT mit der Positionierung als eigenständiges Modell mal eben 4K teurer, da er zu gering eingepreist wurde.
Achja, ich habe etwas vergessen:
Nicht ohne Grund wurde der GT mit der Positionierung als eigenständiges Modell mal eben 4K teurer, da er zu gering eingepreist wurde.
Witzigerweise wird er bspw. in USA auch nicht als eigenständiges Modell beworben ...
Zur Behandlung des GT der Altbesteller durch das BAFA vgl. meinen Beitrag #2220 im GT -Thread.
Zur Behandlung des GT der Altbesteller durch das BAFA vgl. meinen Beitrag #2220 im GT -Thread.
Hatte ich gelesen....
Für alle die nicht Suchen wollen
Also, ich habe jetzt mal beim BAFA angerufen. Die Auskunft dort ist eindeutig. Entscheidend ist der Ausweis auf der Rechnung. Steht dort der Nettolistenpreis des Basismodells nebst Paket ist das maßgeblich und es gibt die volle Förderung. Erfolgt der Ausweis als einheitlicher Gesamtpreis, sprich das Fahrzeug wird in der Rechnung als eigenständiges Modell behandelt, so ist diese Darstellung für die Förderung maßgeblich.
Konsequenz für mich: Ganz gleich ob Lieferung in 2022 oder 2023, ich werde auf den getrennten Ausweis bestehen, so wie es auch der Darstellung in meiner verbindlichen Bestellung entspricht.
Hier mal die Seite mit dem ev6 gt aus der nettopreisliste.
So, jetzt geht die Diskussion schon vor dem BAFA-Antrag weiter. Der GT wurde heute zugelassen, der Händler schickt mir eine Rechnung für den GT MJ 23 mit Basispreis 58.815,13 Euro….Bestellung November 2021 und da war der Basispreis mit 44.990 brutto plus GT-Paket und dann abzüglich Rabatt angegeben. Er sagt, der GT steht nur so in der BAFA-Liste. Wer hat die Prämie für einen GT schon beantragt?
Erst einmal Glückwunsch zum Besitz des EV6 GT
Zum Thema BAFA-Liste, im Anhang ein Auszug der BAFA Fahrzeugliste mit Netto-Preis des EV6 GT.
Somit sind doch zuminest 5.000 Euro Prämie für den EV6 drin - siehe ListeInnovationspämie E-Fahrzeuge.JPGBAFA-Fahrzeugliste.JPG.
Hier geht es zur gesamten Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge
Ab 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro.
Ab 1. Januar 2024 sinkt der Bundesanteil auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller (Herstelleranteil am Umweltbonus) und zur Hälfte durch den Bundeszuschuss (Bundesanteil am Umweltbonus).
Ich hatte Gelegenheit, beim KIA E-drive Event im Juli dabei zu sein - mit der Gelegenheit zum Austausch mit der Geschäftsleitung KIA und Produktmanagement KIA Deutschland. Hintergrund hier ist einzig die Positionierung als eigenständiges Modell EV6 GT im Markt.
Es hat mit der BAFA herzlich wenig zu tun, sondern es ist eine unternehmerische Entscheidung seitens KIA.
Alles andere ergibt wenig Sinn. Oder sollen Hersteller für jedes Land mit irgendwelchen Fördergelder eigene Modelle „erfinden“?
Ich würde sagen, dass der Händler Dich hinters Licht geführt hat. Er wusste, dass die Umschreibung des "Vorläufers" einer Neubestellung gleicht.
Gibt es dafür einen Beleg, oder ist das nur eine Vermutung oder Hörensagen?
Der Beleg lautet: Praxis. Leider. So geschehen bei mir.
Und wie genau hat sich das bei dir in der Praxis dargestellt? Ich meine, woran machst du das fest? Es gibt meines Wissens in der Logistik-Ansicht vom Händler keinen Stack Rank oder sowas und im Vertrag auch nicht .