Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis des in Rechnung gestellten Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Grundpreis plus Sonderausstattung ohne jegliche Rabatte. Die Formulierung "Bruttolistenpreis" soll lediglich verhindern, dass individuelle Händlerrabatte den geldwerten Vorteil vermindern. Aber mehr als Du ohne Abzug von Rabatten für das Neufahrzeug bezahlt hast,musst Du nicht versteuern.
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Vielen Dank für die Antwort - auch an @berglya
Ich werde es erleben, innerlich bebe ich noch etwas.