Alternativ als Gebrauchtwagen verkaufen, da musst du dir aber bei der Bafa mal die Voraussetzungen anschauen. Das gibt es erst seit diesem Jahr und da bin ich nicht so im Thema drin.
unrealistisch, er darf nur x % des Listen-Neupreises kosten.
Aus der Checkliste: Fördervoraussetzungen Gebrauchtwagen:
ZitatDer maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge beträgt wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). Davon ist der Bruttoherstelleranteil noch abzuziehen. Übersteigt der Kaufpreis Ihres Gebrauchtfahrzeuges den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Außerdem:
ZitatEin privater KFZ-Kaufvertrag ist nicht förderfähig, da hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und daher kein Bruttoherstelleranteil nach Punkt 3.3. erster Spiegelstrich der aktuellen Richtlinie nachvollziehbar ist. Die Möglichkeit zur Gebrauchtfahrzeugförderung durch einen privaten Kaufvertrag ist daher ausgeschlossen.
Wenn du also deinen EV6 "abtreten" willst, dann muss der neue Besitzer und Ersthalter sein, mit richtiger Rechnung vom Händler.