Die meinen, soll nach einem Jahr, das am 22.2 vorüber ist noch 6 Wochen warten, dann soll ich ein 14 tägige Frist geben, danach sollte ich vom kauf zurück treten.
Wenn Du gar keine Lieferzeitpunkt (also auch nicht sowas wie 2. Quartal 2023) im Vertrag hast kannst Du den Händler jederzeit in Verzug setzen. Dabei gibts Du ihm dann eine Nachfrist von 14 Tagen und wenn die Karre dann nicht da ist kannst Du unbeschadet zurücktreten. Oder kaufst Du gewerblich ?