Verzugschaden einfordern geht IMMER, egal ob verbindlicher oder unverbindlicher LT.
Der Händler muss nur wirksam im Verzug sein, die Vorraussetzungen dafür sind eben je nach Liefertermin unterschiedlich.
Bei mir aber so oder so Spezialfall.
Die Bimsbirne hat gedacht, er kommt um einen Verzug herum, indem er gar keinen Liefertermin in den Vertrag einträgt.
Keine Ahnung wer ihm das so geraten hat, im Zweifel (wenn es hart auf hart kommen sollte, im Moment steigt der Frustlevel aber gewaltig) ist er deswegen jetzt seit über 1 Jahr im Verzug und schrammt damit hart an einer Grenze wo das MY dann im Endeffekt ein paar Tausender günstiger wird als der EV6.