Ist mir klar, du hast nur wiederholt was ich schon geschrieben habe. Grundsätzlich ist die Aussage aber falsch, dass man keinen Schadensersatz fordern kann. Das entspricht geltendem Recht.
Ächz...
Ja.
Hätte dann zwar mit dem Sinn des Schreibens und den tausend Seiten des Threads nichts zu tun, wenn der Händler den EV6 geliefert bekommt und ihn 6 Wochen lang auf dem Hof nicht mehr findet oder ihn versehentlich in die Schrottpresse fährt, aber gut.
Um sich gegen Derartiges abzusichern, kann man den Absatz natürlich auch drin lassen
Jeder wie er mag. Ist schließlich ein freies Land (mehr oder weniger)