Es ist nicht relevant, ob Dir als Endkunden Schäden durch den Lieferverzug entstanden sind, es ist relevant, ob der Händler dafür haftbar gemacht werden kann.
Er *wäre* haftbar, wenn er den Lieferverzug selbst verschulden würde, sich in diesem Zug fahrlässig oder anderweitig schuldig verhalten hätte. Da Dein Händler nicht mehr machen kann, als im System nach dem Status zu gucken, Dir den mitzuteilen und auf Aufforderung Dein Verlangen nach Vertragserfüllung an kia D weiterzugeben, ist er aus den naheliegenden Ansprüchen raus.
Kia D wäre haftbar zu machen, aber nicht von Dir als Endkunden, da Du mit Kia D in keinerlei Vertragsverhältnis stehst.
Steht aber bei mir so in den Klauseln.
Wenn ich den Händler verklage tritt an seine Stelle Kia D...Und somit ist die Klage an der richtigen Stelle.
Es wird aktuell schon auf Urteile gewartet bzgl. entfallener Bafa etc.
Ich habe in meinem Schreiben den Satz ebenfalls drin um ggf. Preiserhöhungen oder evtl. der geringeren Bafa entgegenzutreten. War ein Anraten meines Anwalts.
Rechtsschutz regelt und Versuch macht klug...