Alles anzeigenLustige Neuigkeiten zu meinem geplanten Rücktritt vom Kaufvertrag.
Bestellt wurde ja im Dezember 2021 mit unverbindlichem Liefertermin 2022.
Nachdem Mitte April 2023 immer noch alles auf rot war und ich inzwischen ja einen Genesis als Ersatz angeschafft hatte, wollte ich den EV6 weiterverkaufen.
Mangels Nachfrage hatte ich mich am 24.04.23 dann entschlossen, meinem Händler in Verzug zu setzen, da ja mehr als sechs Wochen verstrichen waren, und angekündigt, dass ich nach der 14-tägigen Frist vom Vertrag zurücktreten werde.
Jetzt schrieb er mir zurück, dass a) die sechswöchige Verzugsfrist nicht gelte, weil b) die Chipkrise als „höhere Gewalt“ einzustufen sei, also gelte hier die 4-Monats-Frist. Dazu hatte er mir noch den entsprechenden Passus aus den Vertragsbedingungen mitgeschickt, wonach man bei mehr als vier Monaten sofort zurücktreten könne.
Ergo, so schrieb er mir, da ich am 23.04.23 die Liefermahnung zugestellt hätte, hätte er jetzt exakt noch vier Monate Zeit, also bis zum 23.08.23, um zu liefern.
Irgendwie hat er wohl nicht geschnallt, dass die vier Monate Verzug bei höherer Gewalt ja bereits am 30.04.2023 abläuft und ich am Montag, 01.05.23 ohne Fristsetzung endgültig vom Vertrag zurücktreten kann. Naja, versuchen darf es es ja, aber doch nicht so plump.
Bist du dir da so sicher?
Du hattest ja sicher auch unverbindlich Q4/2022. Aber erst an dem Tag an dem du in Verzug setzt starten die 4 Monate, oder? ...
Oder gilt es in genau der Form. Die AGB des Autohaus im Vertrag mag da das Zünglein an der Waage sein ...
Erst nach Ablauf der sechs Wochen kann man den Händler auffordern, das Fahrzeug zu liefern. Das machen Sie am besten schriftlich. Der Händler kommt mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug.