Nur um das nochmal hervorzuheben: Es ist keine Lieferfrist schriftlich(!) vereinbart worden: D.h. die Lieferfrist beträgt 0 Tage, also ist gleich dem Bestelldatum.
Keine Ahnung, wie der Händler drauf kommt, dass die vier Monate erst mit dem Tag des "in Verzug setzens" starten sollten. Das steht doch so auch nicht in den Vertragsbedingungen geschrieben...
Danke Dir nochmals für den wichtigen Hinweis. Vermutlich hat er bzw. sein Anwalt auch dafür irgendeine Erklärung/Begründung.
Ich wiederhole mich: Mir ist es schleierhaft, wie man so einen Kunden in 'Geiselhaft' halten möchte - bzw. wie Du schreibst "auf gut Glück mit fragwürdigen Methoden im Vertrag halten möchte"...