Ich bitte darum.
ich glaube es trotzdem nicht, außer Du hast einen individuellen Vertrag.
Habe gerade nochmal nachgesehen. Ich habe gestern vor einem Jahr für meinen GT unterschrieben...
Dieser wurde aber vom Händler Ende Januar bestellt...
Blau mit GSD... Habe allerdings etwas die Hoffnung das er bald endlich produziert wird, da jetzt wohl vermehrt blaue mit GSD gebaut werden... Naja die Hoffnung stirbt zuletzt...
Wenn ich allerdings lese, dass die Fahrzeuge kaum noch weggehen, verliere ich etwas die Lust, denn mein Plan war das Auto nach einem Jahr weiter zu verkaufen. Dachte das ich dabei kaum bis gar keinen Verlust machen würde. Wobei ich denke das es bei dem GT schon auch nochmal was anderes ist, da er inzwischen einfach viel teurer geworden ist, als zu dem Zeitpunkt als ich bestellt habe.
Zwecks der Sache mit dem Wiederverkauf ohne Anmeldung, mal ein Auszug aus der Email des Verkäufers ( Ich hatte das aber dann nicht mehr mit meinem Anwalt besprochen)
KIA Deutschland verlangt mittlerweile auch von Privatpersonen bei Zulassung eines BEV’s eine Haltedauerbestätigung.
Des Weiteren wird seitens des Herstellers geprüft, ob die Zulassung mit den Daten des Kaufvertrages übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall erhalten wir keine Rückerstattung des Herstellers, was wiederum bedeutet, dass wir bei dem Verkauf einen Verlust machen.
Vom Grundsatz her ist dies aus dem folgenden Punkt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuleiten:
„V
1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.“
Der „Käufer“ sind dem Fall Sie. Mit der „Abnahme“ des Kaufgegenstandes geht die Zulassung auf Ihren Namen einher.
Im Falle der Zulassung auf eine/-n Ehepartner/-in wird die Partnerschaft auf Grund Ihrer Lebenseigenschaft als ein Haushalt gesehen.
Somit wäre die Anmeldung auf Ihre Frau also kein Problem.
Hinzu kommt, dass Sie mit Unterschrift bestätigt haben, kein gewerblicher Widerverkäufer zu sein.
„Der Käufer bestätigt, kein gewerblicher Wiederverkäufer zu sein.“