Wenn das wirklich im Vertrag steht,
Im Vertrag steht wohl, so wie auch bei mir, nur: Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.“
Der Satz Der „Käufer“ sind dem Fall Sie. Mit der „Abnahme“ des Kaufgegenstandes geht die Zulassung auf Ihren Namen einher. steht sicher so nicht im Vertrag, das ist garantiert nur die irrige Auslegung des Verkäufers.