Alles anzeigenIch melde mich auch mal wieder mit einem Status Update (Bestellung vor fast exakt einem Jahr):
Nachdem ich den Händler in Verzug gesetzt habe, redet er nun gar nicht mehr mit mir und ich bin direkt in Kontakt mit seiner Anwaltskanzlei, die weiter auf eine aus der Luft gegriffene "AGB-Frist" von 10.10.2023 pocht (4 Monate nach der von mir gesetzten Frist) und absolut hart bleibt.
Bin ehrlich gesagt mit meinem Latein am Ende; die Anwälte, die ich kontaktiert habe, waren bisher keine Hilfe. Und habe auf deutsch gesagt auch keinen Bock mehr, meine Zeit & Energie in so einen unnötigen Mist zu investieren. In Sachen "Kundenorientierung" ist das das Unterirdischste, was ich seit Langem erlebt habe.
Warum die Unfähigkeit von Kia, Autos rechtzeitig zu liefern, vom Händler auf dem Rücken des Kunden ausgetragen wird und nicht dort wo es entstanden ist, ist mir nach wie vor ein absolutes Rätsel.
Wie's nun weiter geht? Keine Ahnung. Da ich glaube ich die "unlieferbarste Kombi" von allen habe (siehe Signatur) würde es mich auch nicht wundern, wenn selbst die 10.10. Frist gerissen wird. Nur kann ich dann auch die paar tausend Euro Bafa Prämie baba sagen, was mich sehr frustriert.
Wie immer: Wenn jemand noch eine Idee hat - ich bin sehr dankbar. Danke Euch und weiter fest gedrückte Daumen für Eure Bestellungen!
RECHTE BEI ÜBERSCHREITUNG DER LIEFERFRIST VON NEUWAGEN
Bei der Bestellung eines Neuwagens erhalten Kund:innen in der Regel eine schriftliche – meist unverbindliche – Lieferzeit.
Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern.
Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden.
Nach Ablauf der sechs Wochen können Betroffene schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen.
Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen.
Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Achtung: Verwechseln die Scheinbar oder Sie probieren es bei Dir mal ganz einfach.
Lediglich bei einem vorab verbindlicher Liefertermin für den Neuwagen festgelegt, kann die Nachfrist bereits unmittelbar nach Verstreichen dieses Termins gesetzt werden.
Setzt man keine Nachfrist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag erst vier Monate nach Verstreichen der ersten Frist möglich.
Sehr viel früher kann nur vom Kauf zurückgetreten werden, wenn Händler vor Ablauf der Lieferfrist mitteilen, dass das Auto nur sehr viel später als angekündigt geliefert werden kann.
Wenn Du das Fahrzeug unbedingt erhalten möchtest, dann bleibt nur, abzuwarten.
Eine Chipkrise oder Corona ist kein Grund mehr für längere Lieferzeiten.
Auch Geregelt im
1)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
2)In Diversen Onlineportalen ebenfalls so mitgeteilt.
Also lass Dich nicht beirren wen Du zurücktreten möchtest.
Ich bin kein Anwalt daher ohne Gewähr.