Kia EV6 Forum Bestellung und Wartesaal - Bestellen Lieferzeit 2021 / 2022 / 2023 / 2024 - Auslieferung des Elektro Kia

  • Viele hier warten schon über Gebühr auf ihr neues Fahrzeug. Der Zeitraum bewegt sich bei vielen weit über den des geplanten Liefertermins, also nicht Tage oder Wochen, sondern eher Monate.

    Jetzt zu meiner Frage: können wir uns als Kunden da auch mal eine Überziehung leisten? Also was passiert wenn ich das Leasing z.B. einige Tage überziehe? Hat da jemand Erfahrung?

    Ich frage nicht, weil ich den Wagen dringend benötige, aber durch die spätere Rückgabe, bei mir z.B. 5 Tage später, könnte ich noch die THG-Quote für 2024 erhalten. Ich weiß, das ist frech, aber Kia behandelt uns viel frecher....

    PS: es scheint ja so, dass die THG-Quote jetzt neuerdings schon bis Mitte November beantragt werden muss, sonst kann man 2023 abhaken.

    Bockenheim: EV6. 58kw, deep forest. P1,P4, Wärmepumpe, Felgen TN26 Bronze, GJR Michelin CC2 Vol, Strom Tibber und jetzt auch PV-Strom und BYD-Akku,

    Twingo ZE für das städtische

  • ok, ich habe zwar einen "Hauspreis" - aber keinen Ausschluß der Preisanpassung (Punkt 3 der AGB)...

    Grauzone ? Die Ankündigung der Preiserhöhung für die Ü habe ich auch bekommen.

    Bei mir ist Preise unter 2 mit Regelungstexte entfallen und unter 3 ist Zahlung.


    Aber nach eigener Recherche bin ich der Meinung: Vertrag ist Vertrag.

    Es gibt keinerlei Preisanpassungsklauseln.


    Die Überführungsgebühren sind eh oft nur ein pauschaler Mehrgewinn für das Autohaus und nicht tatsächliche Kosten, die in dieser Höhe anfallen. Es gibt imo keinerlei Grundlage warum eine Überführung teurer werden darf ohne das die extra geregelt ist.

    Zumindest hab ich nichts dazu gefunden.


    Vermutlich versucht der Händler es einfach. Geht man drauf ein: Glück für ihn.



    Mit Anwalt oder Rechtsschutz kann man immer noch sprechen, wenn er sich dann tatsächlich quer stellt. Ich halte da nichts von schon direkt die großen Kanonen raus zu holen, wenn man sich auch erst mal selbst informieren kann und mit anderen sprechen kann um das Problem ggfs ohne Anwälte zu lösen und dem Verkäufer mit genug Überzeugung gegenüber zu treten.


    Ich kann gar nicht beschreiben wie mich dieses ganze Theater nach mittlerweile 14,5 Monaten Warterei ankotzt. Dann nervt einen Kia und dann auch noch der Händler.

    Ätzend.

    Bestellt: 02.05.2022 GT-Line in Yachtblau AWD

    Gebaut: 04.05.2023 - Lieferung geplant: KW28 2023 - Storniert: KW32


    KW33: EV6 GT in Schwarz gekauft :D

    Da wurde etwas Ärgerliches zu einer guten Sachen

    Einmal editiert, zuletzt von Haggar ()

  • ok, ich habe zwar einen "Hauspreis" - aber keinen Ausschluß der Preisanpassung (Punkt 3 der AGB)...

    Grauzone ? Die Ankündigung der Preiserhöhung für die Ü habe ich auch bekommen.

    Sorry, man muss schon richtig lesen. Der Kaufvertrag bzw. AGB müssen ausdrücklich die Möglichkeit einer Preisanpassung beinhalten, damit überhaupt elne nachträgliche Preisänderung möglich ist.


    Ist im Kaufvertrag bzw. AGB nichts geregelt, ist auch keine Preisänderung möglich, auch ohne Ausschluss.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Hello. Mal ne andere Frage, hat schon jmd. dessen EV6 auf der Lucy war, ne Nachricht erhalten, dass ihr Auto beim Händler ist?

    Mein GT mit Produktionsdatum 08.05 ist scheinbar immer noch am Hafen. Er ist allerdings schon als Bestandsfahrzeug des Autohauses gelistet. Wobei das glaube ich automatisch bei Ankunft am Hafen passiert, oder?

    EV6 GT - Yachtblau mit GSD

    27.01.22: Bestellt durch Händler / 02.05.22: Bestellung übernommen / 08.05.23: Auto gebaut /15.05.23: Liefertermin erhalten / 26.06.23: Ankunft am Hafen /19.07.23: Ankunft beim Händler / 26.07.23: Abholung beim Händler

  • Negativ hier, mein Händler sagte auch nur das Auto wäre in Deutschland, Info von letztem Dienstag. Jetzt sitze ich auf heißen Kohlen und warte auf die erlösende Nachricht das Fahrzeug und Papiere da sind.

    EV6 GT (yachtblau, GSD) |Bestellung Händler: 01/22 | Übernahme Bestellung 21.07.22 - Bestätigung durch Händler 27.07.22 | Produziert - VIN vom Händler am 22.05.23 | Ankunft Bremerhaven: Morning Lucy 26.06.2023 | Anlieferung beim Händler: 14.08.2023 | Erstes Kennenlernen: 17.08.2023 | Zulassung: 28.08.2023 | Abholung: 02.09.2023

  • Hello. Mal ne andere Frage, hat schon jmd. dessen EV6 auf der Lucy war, ne Nachricht erhalten, dass ihr Auto beim Händler ist?

    Mein GT mit Produktionsdatum 08.05 ist scheinbar immer noch am Hafen. Er ist allerdings schon als Bestandsfahrzeug des Autohauses gelistet. Wobei das glaube ich automatisch bei Ankunft am Hafen passiert, oder?

    Meiner war auch drauf. Bin heute noch mal da her gefahren und da standen ein schwarzer Wind, ein schwarzer GT Line und ein matter GT. Von meinem keine Spur.


    Ich kotze :(

    Bestellt: 02.05.2022 GT-Line in Yachtblau AWD

    Gebaut: 04.05.2023 - Lieferung geplant: KW28 2023 - Storniert: KW32


    KW33: EV6 GT in Schwarz gekauft :D

    Da wurde etwas Ärgerliches zu einer guten Sachen

  • Ja werde mich in der Sache auf jeden Fall mal rechtlich beraten lassen durch meine Versicherung. Den einzigen brauchbaren Satz einer Anwaltskanzlei den ich im Internet zu der Sache finde ist, dass keine Angabe eines Liefertermins bedeutet, dass dieser innerhalb von 30 Tagen geliefert werden muss. Aber auch wenn ich mit dem Händler vorher geschrieben habe, muss der Liefertermin doch im Vertrag angegeben werden?

    Um die Leute die es interessiert auf dem laufenden zu halten. In der ersten Rechtsberatung meiner Versicherung gibt sie mir nach §475 recht, dass wenn kein LT angegeben ist, eine Lieferfrist von 30 Tage eintritt. Da sie aber die ganzen Unterlagen usw nicht kennt bzw. welche Rolle mein Händler oder Kia Bank auf Grund des Leasings hat wollte Sie mir nicht mehr dazu sagen bzw konnte es auch nicht zu 100%, weil man sich die AGBs nochmal durchlesen muss. Ich wurde jetzt auf Grund dessen an eine Kanzlei zur Rechtsberatung weitergeleitet die auch die Dokumente durchguckt und ihre Einschätzung dazu gibt. Mal gucken was der Mittwochabend bringt.

    Von meinem Händler habe ich seit dem 12.07 nichts gehört wie er es mit dem nicht eingetragenen Liefertermin sieht und was mein LT dann sein soll.

    KIA EV6 - 168 kW - RWD | Deep Forest Green |

    P1/P2/P3/P4/WP/AHK/alle Beleuchtungsoptionen/Gummimatten/Felgenschloss/Eis-&Sonnenschutzfolie|

    GJR Vredestein Quatrac PRO EV 235/55 R19 105V auf Dezent AO black|

    05.09.22 - Bestellt | 21.07.23 - Geburt | 08.09.23 - Bremerhaven mit der Morning Cornelia |09.09.23 - Nicht mehr im GSW |

    20.09.23 - Ankunft beim Händler | 25.09.23 - Fahrzeugbrief angekommen | 27.09.23 - Abholung |

  • Hello. Mal ne andere Frage, hat schon jmd. dessen EV6 auf der Lucy war, ne Nachricht erhalten, dass ihr Auto beim Händler ist?

    Mein GT mit Produktionsdatum 08.05 ist scheinbar immer noch am Hafen. Er ist allerdings schon als Bestandsfahrzeug des Autohauses gelistet. Wobei das glaube ich automatisch bei Ankunft am Hafen passiert, oder?

    So wie ich das mitgelesen habe, ist der Wagen im Bestand des Händlers so bald er den Hafen verlässt bzw der Transport mittels Lkw eingeplant ist.

  • Um die Leute die es interessiert auf dem laufenden zu halten. In der ersten Rechtsberatung meiner Versicherung gibt sie mir nach §475 recht, dass wenn kein LT angegeben ist, eine Lieferfrist von 30 Tage eintritt. Da sie aber die ganzen Unterlagen usw nicht kennt bzw. welche Rolle mein Händler oder Kia Bank auf Grund des Leasings hat wollte Sie mir nicht mehr dazu sagen bzw konnte es auch nicht zu 100%, weil man sich die AGBs nochmal durchlesen muss. Ich wurde jetzt auf Grund dessen an eine Kanzlei zur Rechtsberatung weitergeleitet die auch die Dokumente durchguckt und ihre Einschätzung dazu gibt. Mal gucken was der Mittwochabend bringt.

    Von meinem Händler habe ich seit dem 12.07 nichts gehört wie er es mit dem nicht eingetragenen Liefertermin sieht und was mein LT dann sein soll.

    §475 von was?
    Mal wieder ein Fach, was eigentlich in der Schule beigebracht gehört, Grundlagen Recht.
    Mein erster Anlaufpunkt, wenn ich mich wunder "wie ist das wohl gesetzlich geregelt?" -- ist das Gesetz. Das gibt's öffentlich im Internet. Ist via Google voll durchsuchbar und in Deutsch geschrieben.
    Und 90% der deutschen Gesetze sind, wenn man die Semantik eines Satzes versteht, sehr eindeutig formuliert. Erst für die anderen 10% wäre die Frage da, wie würde das wohl ein Anwalt oder Gericht interpretieren.

    Kommentar bezieht sich allgemein auf die letzten Seiten Thematik und nicht (!) auf zitierten Schluschinsky im speziellen.
    Zu solchen Fragen des allgemeinen Güterkaufens merke ich mir zwei Grundsätze:
    - Deutschland hat Vertragsfreiheit. Solange etwas nicht gegen Gesetze verstößt, kann man darüber einen Vertrag schließen und der gilt.
    - Für alle solche Kaufsachen ist der Anlaufpunkt meist das BGB (bürgerliches Gesetzbuch).

    Stelle ich mir also die Frage "kann mein Preis teurer werden", schaue ich in den Vertrag und die AGB:
    1. Steht da nix zu Preisänderungen, ist der Preis fest.
    2. Steht da eine Erhöhung drin -> nächster Schritt "Ist dieser Erhöhung zulässig" -- Kurz Googlen nach "BGB Preiserhöhung" -- Und man hat mehrere Links zu Paragraphen, die genau beschreiben, wann Vertrag oder AGB Klauseln zum Preis ungültig sind.
    (http://www.jura-basic.de/aufru…s%E4nderungsklauseln&pp=4)


    Genau deswegen finde ich es abenteuerlich, wie viele Leute Verträge über große Dinge einfach unterschreiben, ohne sie zu lesen. Gerade bei Auto, Haus, Krediten, etc.
    Wenn da der Verkäufer rein schreibt, "Der Kauf findet erst bei der nächsten absoluten Sonnenfinsternis statt" ist das erstmal gültig. Mit der Unterschrift bestätigt jeder Käufer ja auch, sowas gelesen zu haben, demnach zählt ein "Des hat er mia aba net gsagt!" juristisch dann gar nix.

    Bestellt Januar 2023 - EV6 GT-Line AWD - Yachtblau - kein GD, kein BR - geliefert Januar 2024

  • Nicht böse gemeint...Aber viele der Aussagen sind zwar theoretisch korrekt, können aber in der Praxis anders gehandhabt werden. :D

    Ich nehme da gern das Beispiel vom Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr: In der StVo steht eindeutig geregelt: §7 Abs. 4 StVO: (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

    ergo müsste man meinen, wenn dabei ein Unfall geschieht, weil einer nicht reingelassen wurde, müsste derjenige bestraft werden, der sich nicht ans Reißverschlussverfahren gehalten hat. (Also in meinem Gedankenspiel nun derjenige, der den anderen hätte rein lassen müssen).

    Das ist aber nach geltendem Recht NICHT der Fall. ;) Tatsächlich wird eigentlich immer der Wechsler bestraft, weil dieser, unabhängig vom u.g. Paragraphen, sicherstellen muss, dass er die Fahrbahn gefahrfrei wechseln kann. Selbst wenn der eine erst Platz gelassen hat und dann bewusst gas gegeben hat um die Lücke zu schließen und dem Wechsler dann reinfährt, kann man lediglich ne Teilschuld erwirken. Ich finde das so heftig... :D

    Kia EV6 GT-Line AWD P5 WP GSD - Snow White Pearl - Bestellt: 02.05.2022

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