Woher hast Du diesen coolen Screenshot? Sowas hat mir mein Händler nicht geschickt.
Mein Händler hat mich jeden Monat mit solchen Infos gefüttert.
Woher hast Du diesen coolen Screenshot? Sowas hat mir mein Händler nicht geschickt.
Mein Händler hat mich jeden Monat mit solchen Infos gefüttert.
Alles anzeigenNicht böse gemeint...Aber viele der Aussagen sind zwar theoretisch korrekt, können aber in der Praxis anders gehandhabt werden.
Ich nehme da gern das Beispiel vom Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr: In der StVo steht eindeutig geregelt: §7 Abs. 4 StVO: (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
ergo müsste man meinen, wenn dabei ein Unfall geschieht, weil einer nicht reingelassen wurde, müsste derjenige bestraft werden, der sich nicht ans Reißverschlussverfahren gehalten hat. (Also in meinem Gedankenspiel nun derjenige, der den anderen hätte rein lassen müssen).
Das ist aber nach geltendem Recht NICHT der Fall. Tatsächlich wird eigentlich immer der Wechsler bestraft, weil dieser, unabhängig vom u.g. Paragraphen, sicherstellen muss, dass er die Fahrbahn gefahrfrei wechseln kann. Selbst wenn der eine erst Platz gelassen hat und dann bewusst gas gegeben hat um die Lücke zu schließen und dem Wechsler dann reinfährt, kann man lediglich ne Teilschuld erwirken. Ich finde das so heftig...
Bei uns heisst es, dass man im Staufall alle Fahrbahnen auffüllen soll um die vorhandene Verkehrsfläche bestmöglich zu nutzen. Dann soll man beim Reissverschluss bis nach vorne fahren und nicht 20Meter vor der Verengung den Verkehr aufhalten und die Spur wechseln. Bei uns in der Schweoz hatte ich noch nie Probleme. Es ist jedoch so, dass beim Spurwechsel immer derjenige mehr verantwortlich ist, als der, welcher die Spur behält. Das heisst, wenn einer auf der anderen Spur einem nicht reinlassen will, dann mag das zwar gemäss Gesetz falsch sein, aber trotzdem hat man die Schuld, da man sich sein Recht nicht erzwingen kann.
Im Endeffekt gilt es immer, dass man Rücksicht auf Andere nimmt, auch wenn der Andere im Unrecht ist, damit man Unfälle vermeiden kann. Ich finde diese Auslegung eigentlich richtig, da man so noch etwas darauf hoffen kann, dass auch nichts pasiert, wenn man mal einen Fehler macht. Ich bin sicher, das auch ich schon mal irgendjemandem die Vorfahrt genommen hatte ohne es zu merken.
Viele hier warten schon über Gebühr auf ihr neues Fahrzeug. Der Zeitraum bewegt sich bei vielen weit über den des geplanten Liefertermins, also nicht Tage oder Wochen, sondern eher Monate.
Jetzt zu meiner Frage: können wir uns als Kunden da auch mal eine Überziehung leisten? Also was passiert wenn ich das Leasing z.B. einige Tage überziehe? Hat da jemand Erfahrung?
Ich frage nicht, weil ich den Wagen dringend benötige, aber durch die spätere Rückgabe, bei mir z.B. 5 Tage später, könnte ich noch die THG-Quote für 2024 erhalten. Ich weiß, das ist frech, aber Kia behandelt uns viel frecher....
PS: es scheint ja so, dass die THG-Quote jetzt neuerdings schon bis Mitte November beantragt werden muss, sonst kann man 2023 abhaken.
Bei mir stand und steht im Leasing, das ich verantwortlich bin mich rechtzeitig um einen Termin zur Rückgabe zu bemühen. Die meisten Experten halten da 3 Monate vor Ablauf des Leasing für genug.
Jetzt ist es dann so, dass wenn dein Autohaus dir dann erst einen Termin später gibt es nicht dein Problem ist. Wird vermutlich aber nicht passieren. Du kannst natürlich dann noch mit ihm vereinbaren es später zurück zu geben, musst vermutlich aber die längere Zeit zahlen.
Also um es kurz zu machen, es ist wie immer. Will man was von Firmen, wird man im Regen stehen gelassen aber die Rechnung kommt pünktlich.
Bei uns heisst es, dass man im Staufall alle Fahrbahnen auffüllen soll um die vorhandene Verkehrsfläche bestmöglich zu nutzen. Dann soll man beim Reissverschluss bis nach vorne fahren und nicht 20Meter vor der Verengung den Verkehr aufhalten und die Spur wechseln. Bei uns in der Schweoz hatte ich noch nie Probleme. Es ist jedoch so, dass beim Spurwechsel immer derjenige mehr verantwortlich ist, als der, welcher die Spur behält. Das heisst, wenn einer auf der anderen Spur einem nicht reinlassen will, dann mag das zwar gemäss Gesetz falsch sein, aber trotzdem hat man die Schuld, da man sich sein Recht nicht erzwingen kann.
Im Endeffekt gilt es immer, dass man Rücksicht auf Andere nimmt, auch wenn der Andere im Unrecht ist, damit man Unfälle vermeiden kann. Ich finde diese Auslegung eigentlich richtig, da man so noch etwas darauf hoffen kann, dass auch nichts pasiert, wenn man mal einen Fehler macht. Ich bin sicher, das auch ich schon mal irgendjemandem die Vorfahrt genommen hatte ohne es zu merken.
Ja genau das meine ich ja. Dennoch finde ich es falsch. Dann braucht es den Absatz nämlich im Gesetz nicht.
Na, derzeit kommen die Autos wirklich flott. Erst die Tage hat ein Besteller aus März 23! bescheid bekommen das sein Auto unterwegs ist... Scheint aber die Ausnahme zu sein. Bei mir hat so eine Nachricht eher gemischte Gefühle ausgelöst.
Ja da hat er Glück gehabt. Weil das Fahrzeug noch nicht zugeteilt war weil Kia einfach Überproduziert hatte.
* Gleiche Situation hat mein Kollege gehabt.
Laut Händler wäre es wohl so.
Ja genau das meine ich ja. Dennoch finde ich es falsch. Dann braucht es den Absatz nämlich im Gesetz nicht.
Ich finde es ok, wie es ist. Das Problem ist, dass es ohne Gesetz gar nicht klar wäre, wie es gehandhabt wird. Solange dich niemand kontrolliert, sind auch Geschwindigkeitsvorschriften völlig egal. Wenn neimand hinschaut, kannst du tun und lassen, was du willst. Trotzdem gibt es Regeln. Gleiches gilt im Sport, wo es für unerlaubte Aktionen Strafen gibt. Viele Strafen gibt es aber auch bei Situationen, in welchen niemand etwas falsches tun will, aber es einfach geschieht...und dann ist da auch noch der Schiedsrichter oder die Polizei, welche auch nicht fehlerfrei ist und auch mal etwas falsch interpretiert oder übersieht. Im Endeffekt sind Regeln nicht dafür da, einem einzuschränken, sondern dafür dass man weiss wie sich jemand anderer verhalten sollte. Da dies auch für alle anderen gilt, gelten die Regeln dann auch für mich selber. Das sollte jedem klar sein.
Das Problem am Strassenverkehr ist, dass es zu viele Teilnehmer gibt. Darum sind die möglichen Fehlerquellen entsprechend gross und es wird nie so sein, das alle genau nach Gesetz handeln, auch wenn sie das eigentlich möchten.
Ich finde es ok, wie es ist. Das Problem ist, dass es ohne Gesetz gar nicht klar wäre, wie es gehandhabt wird. Solange dich niemand kontrolliert, sind auch Geschwindigkeitsvorschriften völlig egal. Wenn neimand hinschaut, kannst du tun und lassen, was du willst. Trotzdem gibt es Regeln. Gleiches gilt im Sport, wo es für unerlaubte Aktionen Strafen gibt. Viele Strafen gibt es aber auch bei Situationen, in welchen niemand etwas falsches tun will, aber es einfach geschieht...und dann ist da auch noch der Schiedsrichter oder die Polizei, welche auch nicht fehlerfrei ist und auch mal etwas falsch interpretiert oder übersieht. Im Endeffekt sind Regeln nicht dafür da, einem einzuschränken, sondern dafür dass man weiss wie sich jemand anderer verhalten sollte. Da dies auch für alle anderen gilt, gelten die Regeln dann auch für mich selber. Das sollte jedem klar sein.
Das Problem am Strassenverkehr ist, dass es zu viele Teilnehmer gibt. Darum sind die möglichen Fehlerquellen entsprechend gross und es wird nie so sein, das alle genau nach Gesetz handeln, auch wenn sie das eigentlich möchten.
Na das seh ich anders. Wenn ich zu schnell fahre und dabei erwischt wäre muss ich ne Strafe zahlen. Wenn ich mich im Reißverschluss falsch verhalte und es zu einem Unfall kommt kann ich mich auf geltende Urteile berufen und bekomme keine Strafe. Daher ist der Absatz überflüssig. Aber egal. Das ist alles OT. Vielleicht kann der admin oder ein Mod den kram ja hier rausschneiden und ins OT verschieben?
Warum dauert es eigentlich so unendlich lange bis die Fahrzeugpapiere nach Eintreffen in D den Händler erreichen? Hat da jemand konkrete Erkenntnisse?
Für den Seetransport und die Überführung zum Händler gibt es ja plausible und (zum Teil) nachvollziehbare Gründe.
Bei den Papieren stell ich mir das so vor:
Die Zollformalitäten werden direkt im Hafen erledigt.
Dann müsste es ja irgendeine Art von Konformitätserklärung seitens des Herstellers geben, die anhand der VIN/FIN dem konkreten Fahrzeug zugeordnet werden kann. Die wird dann zum KBA zur Ausstellung eines Fahrzeugbriefs (so hieß das ja mal) übersandt wird. Der ausgestellte Brief wird dann dem Händler für die Zulassung zugeschickt.
Warum das allerdings mehrere Wochen dauert ist mir unerklärlich, oder verwenden die tatsächlich noch (bis auf den Brief zum Händler) hardcopies, die mit der berittenen Post ausgetragen werden???
Alles anzeigenWarum dauert es eigentlich so unendlich lange bis die Fahrzeugpapiere nach Eintreffen in D den Händler erreichen? Hat da jemand konkrete Erkenntnisse?
Für den Seetransport und die Überführung zum Händler gibt es ja plausible und (zum Teil) nachvollziehbare Gründe.
Bei den Papieren stell ich mir das so vor:
Die Zollformalitäten werden direkt im Hafen erledigt.
Dann müsste es ja irgendeine Art von Konformitätserklärung seitens des Herstellers geben, die anhand der VIN/FIN dem konkreten Fahrzeug zugeordnet werden kann. Die wird dann zum KBA zur Ausstellung eines Fahrzeugbriefs (so hieß das ja mal) übersandt wird. Der ausgestellte Brief wird dann dem Händler für die Zulassung zugeschickt.
Warum das allerdings mehrere Wochen dauert ist mir unerklärlich, oder verwenden die tatsächlich noch (bis auf den Brief zum Händler) hardcopies, die mit der berittenen Post ausgetragen werden???
Hast es dir doch selbst schon beantwortet? Kraftfahrt-Bundes-AMT
Alles anzeigenWarum dauert es eigentlich so unendlich lange bis die Fahrzeugpapiere nach Eintreffen in D den Händler erreichen? Hat da jemand konkrete Erkenntnisse?
Für den Seetransport und die Überführung zum Händler gibt es ja plausible und (zum Teil) nachvollziehbare Gründe.
Bei den Papieren stell ich mir das so vor:
Die Zollformalitäten werden direkt im Hafen erledigt.
Dann müsste es ja irgendeine Art von Konformitätserklärung seitens des Herstellers geben, die anhand der VIN/FIN dem konkreten Fahrzeug zugeordnet werden kann. Die wird dann zum KBA zur Ausstellung eines Fahrzeugbriefs (so hieß das ja mal) übersandt wird. Der ausgestellte Brief wird dann dem Händler für die Zulassung zugeschickt.
Warum das allerdings mehrere Wochen dauert ist mir unerklärlich, oder verwenden die tatsächlich noch (bis auf den Brief zum Händler) hardcopies, die mit der berittenen Post ausgetragen werden???
Ich hab das gleiche gerade meinen Händler gefragt. Der Fahrzeugbrief kann wohl erst abgerufen werden, sobald das Auto beim Händler ist. Auch dann kann erst die Rechnung gestellt werden. Das dauert wohl zwischen 2-3 Tagen.
Ich hätte sonst auch schon jetzt bezahlt um den Prozess zu beschleunigen, geht aber nicht. Wobei es wohl bei Chaostrucker anders gelaufen ist. Alles sehr strange