Geht so oder so, aber immer an den Halter.
Entweder das Fahrzeug wirD auf den Leasinggeber zugelassen (dann entfällt in der Regel auch die Sonderzahlung in gleicher Höhe für den Leasingnehmer). Oder eben auf den Leasingnehmer.
Fazit: Wer als Halter eingetragen ist beantragt und bekommt auch die Förderung.
Gleiches gilt m.E. für die THG-Quote.
Genau. Meine thg quote! 🙈🙈