Kia EV6 Forum Bestellung und Wartesaal - Bestellen Lieferzeit 2021 / 2022 / 2023 / 2024 - Auslieferung des Elektro Kia

  • Hier wieder welche Richtung Süden bei FFM

    Der hat sich verfahren. Der muss eigentlich zu mir :P

    Kia EV6 GT-Line AWD P5 WP GSD - Snow White Pearl - Bestellt: 02.05.2022

    Weiterer Bestellverlauf:


  • BAFA.jpg

    Mal ne Frage. Kennt sich jemand mit der Materie aus? Bedeutet das etwa, dass ich die Kiste jetzt nicht mehr jungfräulich weiter verkaufen kann, ohne das der Käufer die Förderung einbüßt?

    Nachdem mein Händler den Vertragsrücktritt abgelehnt hat, jetzt das! Das war meine letzte Hoffnung, den Wagen noch los zu werden. Der hängt wie Sch... an mir ;(

    Der Verkäufer sollte doch kein Problem damit haben einen anderen Namen in die Rechnung einzutragen, wenn du einen Abehmer gefunden hast.

    EV6 GT-Line mit P5 und Wärmepumpe in schwarz

  • Der Verkäufer sollte doch kein Problem damit haben einen anderen Namen in die Rechnung einzutragen, wenn du einen Abehmer gefunden hast.

    Ist das so ? Vielleicht geht das tatsächlich, ich muss mich mal schlau machen.

    Danke für den Hinweis :thumbup:

    EV6 schwarz, RWD , großer Akku, P1 P2 P3, Wärmepumpe, 31.05.22 bestellt, Abholung am

    23.09.23. 480 Tage :cursing:

  • Ist das so ? Vielleicht geht das tatsächlich, ich muss mich mal schlau machen.

    Danke für den Hinweis :thumbup:

    Sorry, hab dich falsch verstanden. Hatte gedacht du meinst den zeitlichen Faktor.

    Kia EV6 GT-Line AWD P5 WP GSD - Snow White Pearl - Bestellt: 02.05.2022

    Weiterer Bestellverlauf:


  • Ob das so ist kann nur der Verkäufer sagen, aber was sollte er gegen eine Vertragsübernahme haben?

    Leider war er bisher nicht sehr kooperativ, obwohl ein hier hochgelobtes Autohaus. Ist wohl was Persönliches, irgendwie!?

    EV6 schwarz, RWD , großer Akku, P1 P2 P3, Wärmepumpe, 31.05.22 bestellt, Abholung am

    23.09.23. 480 Tage :cursing:

  • Der Verkäufer sollte doch kein Problem damit haben einen anderen Namen in die Rechnung einzutragen, wenn du einen Abehmer gefunden hast.

    Thomas Cz ich sehe das genau wie Humi2008

    Wo ist das Problem? Es heißt , dass die antragstellende Person Käufer und Fahrzeughalter sein muss. Wenn du dein Auto verkaufts und der Käufer dieses in der Folge zulässt sind die Anforderungen erfüllt.

    Es steht ja nirgendwo dass der Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer einkaufen muss......

  • Ob das so ist kann nur der Verkäufer sagen, aber was sollte er gegen eine Vertragsübernahme haben?

    Wieso, ich kann den Wagen vom Autohaus übernehmen und in weiterer Folge veräußern. Geht das Autohaus nichts an. Wurde hier im Forum schon heftig darüber diskutiert.



    Aber, und das wird das große Problem sein, du wirst das Auto nicht zu einem vernünftigen Preis verkaufen können. Ich würde lieber irgendwie stornieren etc.

    Am besten gleich über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt dazu fragen, vielleich gibt es noch eine Möglichkeit.

    Denn ohne einen Verlust von ca. 5.000 - 8.000,- bringst den Wagen derzeit leider nicht weg......


    Das Forumsmitglied Hansi2704 hat es versucht. Nun hat er ihn selbst angemeldet und seinen Tesla verkauft, da er den im Gegensatz zum Ev6 zu einem guten Preis an den Mann bringen konnte. Siehe hier: EV6 GT-line Vollausgestattet yachtblau - Seite 4 - Biete Bereich - bitte Regeln beachten! - Kia EV6 Forum (ev6-forum.de)

  • Thomas Cz ich sehe das genau wie Humi2008

    Wo ist das Problem? Es heißt , dass die antragstellende Person Käufer und Fahrzeughalter sein muss. Wenn du dein Auto verkaufts und der Käufer dieses in der Folge zulässt sind die Anforderungen erfüllt.

    Es steht ja nirgendwo dass der Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer einkaufen muss......

    Spielt die Haltefrist von 12 Monaten nur wegen der Förderung eine Rolle?

    Dann ginge es, wie bisher, solang ich nicht anmelde.

    EV6 schwarz, RWD , großer Akku, P1 P2 P3, Wärmepumpe, 31.05.22 bestellt, Abholung am

    23.09.23. 480 Tage :cursing:

  • Thomas Cz ich sehe das genau wie Humi2008

    Wo ist das Problem? Es heißt , dass die antragstellende Person Käufer und Fahrzeughalter sein muss. Wenn du dein Auto verkaufts und der Käufer dieses in der Folge zulässt sind die Anforderungen erfüllt.

    Es steht ja nirgendwo dass der Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer einkaufen muss......

    das wird nicht gehen. du kannst als privatperson keine umsatzsteuer ausweisen. das ist für die bafa aber zwingend von nöten. deswegen sind privatkäufe nicht förderfähig.

    er müsste einen anderen käufer finden und das autohaus muss diesen eintragen.


    Wieso, ich kann den Wagen vom Autohaus übernehmen und in weiterer Folge veräußern. Geht das Autohaus nichts an. Wurde hier im Forum schon heftig darüber diskutiert.

    das problem ist nicht das autohaus. der abenhmer wird keine bafa erhalten, da man als privatperson keine ordentliche rechnung mit umsatzsteuer usw. ausweisen kann. dementsprechend wird er weniger zahlen wollen, da er keine bafa förderung erhält...

    EV6 GT-Line mit P5 und Wärmepumpe in schwarz

    2 Mal editiert, zuletzt von Humi2008 ()