Alles anzeigenHi zusammen,
ich habe nun Antwort von meinem Händler auf meine Stornierung des Kaufvertrages erhalten. Auf die Nachfrage Ende August wie das ablaufen soll, wurde mir gesagt ich müsse in Verzug setzen und eine "angemessene" Nachfrist setzen. Passenderweise nannte man mir im selben Atemzug einen vrsl. Liefertermin beim Händler (KW45).
Nach meinem in Verzug setzen und Ablauf der von mir gesetzten dreiwöchigen Nachfrist (KW37), habe ich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Dieser wurde mit Verweis auf die angemessene Nachfrist abgelehnt.
Mal schauen, was mein Anwalt dazu zu sagen hat. Da sich bei mir privat einiges geändert hat, würde ich gerne weiterhin versuchen rauszukommen.
Mein Anwalt meinte angemessen sind in solchen Anlässen 2 Wochen als Nachfrist