Na ja, wenn er Dir das Auto (kurz nach Zulassung) verkauft hat, es dann aber erst 1/2 Jahr später auf Deinen Namen umgeschrieben wurde, dann habt Ihr erfolgreich das BAFA getäuscht, legal ganz sauber war das nicht.
Ich bin verwirrt: Wieso soll das bitte nicht sauber sein?
Der Halter ist antragsberechtigt und das Auto muss (Stand heute) 12 Monate auf diesen Halter angemeldet bleiben. Bedingungen erfüllt: Alles zu 100% korrekt und sauber!
Ich weiß nicht, wovon du ausgehst, aber es steht nirgendwo, dass Halter und Eigentümer die gleiche Person sein müssen!? Sonst würden ja z.B. auch sämtliche Leasings nicht funktionieren, wo die Bank Eigentümer des Wagens bleibt, während der Leasingnehmer nur der Halter ist und als dieser auch die Umweltprämie beantragen muss bzw. sollte
Der genannte Fall oben ist ja nur „andersrum“ wie Leasing: Bernardo ist Eigentümer und das Autohaus war der Halter, welcher auch Anspruch auf die Umweltprämie hat(te bis Ende September).