Dazu schreibt der ADAC:
Zitat: "Hinweis: Eine Preisanpassungsklausel im Vertrag ist nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart ist. Diese Frist wird ab dem Zustandekommen des Vertrags gerechnet. Die Klausel muss die Kriterien für die Preiserhöhung möglichst genau bezeichnen und dem Käufer ab einem bestimmten Erhöhungssatz (zum Beispiel 5 Prozent des Kaufpreises) ein Rücktrittsrecht einräumen." Zitat Ende
Ich würde mir an Deiner Stelle, noch bevor man beim Autohaus nachhakt, eine Rechtberatung holen, daraus könnte sich immerhin eine Unwirksamkeit der Preiserhöhung ergeben.
Man möge mich korrigieren falls ich granatenmässig daneben liegen sollte...