Dieses Gerücht geistert leider schon lange umher. Meiner Recherche nach ist das aber nicht richtig. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung die AHK bei Nichtbenutzung abzunehmen. Es sei denn die AHK verdeckt dann teilweise das hintere Kennzeichen.
Wo hast du denn diese Information her? Wenn es da etwas offizielles gibt, verlinke das doch hier bitte.
Ist aktuell halt ein zweischneidiges schwert.
allein hier im Ort kenne ich 2 denen das zu einem kleinen "Problem" wurde...
ob es da offiziell etwas gibt ?!?!