Leasing oder Kaufen

  • Also die Allianz geht bei den drei Wertstabielesten Elektroautos von einem Restwert von maximal 64% aus.

    https://www.allianz.de/auto/kf…erlust-e-auto/#minimieren

    Da geht man aber in großen Schritten zu 50%. Ich will nicht wissen wie es aussieht wenn jetzt noch eine technologische Weiterentwicklung kommt. BMW bringt z.B. das erste Mal eine voll elektrische Plattform raus die wird ziemlich sicher auf 800V laufen.

    Und wenn hier von Premiumsegment gesprochen wird. Der EV6 kostet nach Liste auch 70k ausgestattet.

    Der springende Punkt bei solchen Überlegungen, was wäre, wenn ein "Technologiesprung" kommt, ist immer der Blick auf den dann zu zahlenden Neuwagenpreis.

    Wenn ein potenzieller Käufer mit einem Budget von, sagen wir, 30 k€ auf dem Neuwagenmarkt/Gebrauchtwagenmarkt sich umschaut, dann wird er feststellen, dass die neueste Technologie für 30 k€ nicht zu bekommen sein wird.


    Btw. Du hast gerade selbst bestätigt, dass der Wertverlust bei E-Autos nicht höher als bei Verbrennern ist: 50% nach 3 Jahren. Wobei diese 50% eher vom BLP zu nehmen sind.

    Zitat

    wenn man mit den Randbedingungen nicht 100% zufrieden ist sollte man aus meiner Sicht, bei den aktuellen Leasing Konditionen, noch mit einem Kauf warten.

    Gerade jetzt stimme ich Dir zu. Die aktuellen Leasingkonditionen sind einfach viel zu gut, wobei die aktuellen Kaufpreise für die noch vorhandenen Lagerfahrzeuge ebenso. Es gab z.T. Angebote von ca. 48-50 k€ für vollausgestattete GT-Lines mit BLP von 70,5 k€.


    Aber die Zeit scheint bald zu enden, es gibt aktuell auf mobile.de nur noch ca. 300 neue und sofort verfügbare EV6, am Jahresanfang waren es ca. 1300.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




    Einmal editiert, zuletzt von Andrei ()

  • Hier bin ich voll bei dir. In einem Jahr kann die Welt schon wieder anders aussehen.

    Ich gehe auch davon aus, dass Kia ein Problem mit der europäischen Rechtssprechung bekommen hat. Seit Juli gilt nicht mehr der Produktionstage als relevant für die Zulassung (also erfüllung aller Normen und sonstigen Vorschriften) sondern das Datum der Erstzulassung. Zusätzlich wurde eingeführt, dass Fahrzeuge akustisch warnen müssen wenn die Geschwindigkeit überschritten wird (und noch ein paar Punkte an die ich mich gerade nicht erinnern kann) jetzt müssen die Hersteller alle schon produzierten Fahrzeuge entweder bis Juli nächsten Jahres umgerüstet oder eben angemeldet bekommen haben. Dann läuft nämlich die Frist aus.

    Mein Händler meinte er hat noch einige Fahrzeuge ( ich meine um die 3000) die von dieser Problematik betroffen sind.

    Würde auf jeden Fall die gute ln Konditionen erklären :)

  • Ich meine, dass die Umsetzung vorgeschriebener technischer Neuerungen bei Neuwagen wie "Warnung bei zu hoher Geschwindigkeit" etc. nichts mit dem Baujahr oder der Erstzulassung auf den Halter zu tun haben, sondern vielmehr mit dem Datum der Typ-Zulassung eines Fahrzeugs. Es kann also – wenn überhaupt – nur das Facelift betreffen, wenn das eine eigene (neue) Typnummer erhält...

    2023 GT Pearl White – AHK – Sonnendach – EZ 1/24

  • Ich meine, dass die Umsetzung vorgeschriebener technischer Neuerungen bei Neuwagen wie "Warnung bei zu hoher Geschwindigkeit" etc. nichts mit dem Baujahr oder der Erstzulassung auf den Halter zu tun haben, sondern vielmehr mit dem Datum der Typ-Zulassung eines Fahrzeugs. Es kann also – wenn überhaupt – nur das Facelift betreffen, wenn das eine eigene (neue) Typnummer erhält...

    Das ist nicht mehr richtig die Typ-Zulassung war früher der entscheidende Punkt. Hatte ein Fahrzeug eine Typ-Zulassung war es egal wann du es zugelassen hast. Hier gibt es aber wie gesagt eine Änderung der EU Richtline. Fahrzeuge ohne "Warnung bei hoher Geschwindigkeit" dürften nach EU-Recht seit dem 07.07. nicht mehr "erst" zugelassen werden.

    Ich brauchte zur AnMeldung meines EV6 eine Sondergenehmigung. Diese gilt aber nur noch bis 2025. Dann sind die Fahrzeuge nicht mehr (erst)zulassungsfähig da sie den Richtlinien der EU nicht mehr entsprechen.

    Rechtliche Grundlage und Begründung der EU:

    Verordnung - 2019/2144 - EN - EUR-Lex

    3 Mal editiert, zuletzt von Sir_Bommel () aus folgendem Grund: Datum korrigiert und "erst" hinzugefügt. Wurde das Auto einmal angemeldet darf es wieder zugelassen werden. Text zum besseren Verständnis erweitert.

  • Das ist nicht mehr richtig (...)

    Rechtliche Grundlage und Begründung der EU:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=CELEX%3A32019R2144

    Danke! Könntest Du bitte die entsprechende Rechtsgrundlage resp. den entsprechenden Artikel aus der Verordnung nennen, aus dem das "Nicht-mehr-richtig" abgeleitet werden kann? TIA


    Bestimmte technische Änderungen sind ja oftmals nicht in bereits vorhandenen Fahrzeugen implementierbar...

    2023 GT Pearl White – AHK – Sonnendach – EZ 1/24

  • Danke! Könntest Du bitte die entsprechende Rechtsgrundlage resp. den entsprechenden Artikel aus der Verordnung nennen, aus dem das "Nicht-mehr-richtig" abgeleitet werden kann? TIA


    Bestimmte technische Änderungen sind ja oftmals nicht in bereits vorhandenen Fahrzeugen implementierbar...

    Übersichtlich erklärt vol Bundesministerium für digitales und Verkehr. Dort wird auch auf die EU Richtlinie verwiesen:

    BMDV - Neue Fahrzeugsicherheitssysteme

  • Ich mache mich jetzt wahrscheinlich unbeliebt, aber den „Wertverlust“ interessiert doch nur jemand, welcher sich alle paar Jahre (zwei, drei, vier?) ein Neufahrzeug holen will (muss? Weil haben wollen?)

    Unser letzter Wagen war vor 11 Jahren ebenfalls ein Neuwagen. Ja, wir bekommen dafür jetzt nur noch ca. 7000€. Aber was soll’s? Den KIA werden wir ebenso lange fahren. Was interessiert da der Verlust? Es ist für uns ein Gebrauchsgegenstand.

    Ich meine jede Anschaffung, die eine „Haben-Will“-Entscheidung beinhaltet, hat im Regelfall einen Wertverlust zur Folge.

    Will man „verdienen“, ist Gold wahrscheinlich besser.

  • Das ist der Grund, warum ich e-Autos erstmal nur lease. Interessiert mich dann nicht :D

    Autochronologie (Erstwagen/Zweitwagen): Seat Ibiza 1.4i, Ford Focus Turnier 1.5TDCi, Ford Focus Turnier 1.6TDCi, Smart ForTwo 451, BMW Tourer 330d, VW e-Up!, Toyota Yaris Cross 1.5 FHEV, EV6 GT

  • Ich meine jede Anschaffung, die eine „Haben-Will“-Entscheidung beinhaltet, hat im Regelfall einen Wertverlust zur Folge.

    Stimmt schon, dieser lässt sich aber deutlich mindern wenn man sich mit Geduld und viel Zeit in der Hinterhand rüstet, der Gebrauchtkäufer mit ernsten Absichten kommt irgendwann immer, auch wenn man sich mitunter mit vielen Trotteln herumschlagen muss die einen für blöd halten und meinen etwas fast geschenkt zu bekommen wenn sie einen nur lange genug weichkochen...

  • Übersichtlich erklärt vol Bundesministerium für digitales und Verkehr. Dort wird auch auf die EU Richtlinie verwiesen:

    https://bmdv.bund.de/SharedDoc…ugsicherheitssysteme.html

    Das verstehe ich alles soweit, inklusive EU-Richtlinie. Mich interessiert allerdings die exakte Rechtsgrundlage (Artikel in der EU-Verordnung), nach der neue Sicherheits-Systeme auch in Fahrzeuge implementiert werden müssen, die bereits eine Typgenehmigung ohne ein entsprechendes System erhalten haben...

    2023 GT Pearl White – AHK – Sonnendach – EZ 1/24