Kia EV6 Sommerreifen und Sommer Kompletträder - Kia Original und Zubehörräder - Erfahrungen und Bilder

  • Andrei im Fall eines Unfalls der Gutachter ;)

    Das kann dann schon einmal unangenehme Folgen haben... da würde ich lieber die 70-80€ für ne Eintragung zahlen.

    Genau das ist der springende Punkt. Im Falle eines Falles hat sonst die Versicherung eventuell einen schönen Grund sich der Leistung zu entziehen ;)

    Erstmal in Ruhe abklären und dann weitersehen….

  • Andrei im Fall eines Unfalls der Gutachter ;)

    Das kann dann schon einmal unangenehme Folgen haben... da würde ich lieber die 70-80€ für ne Eintragung zahlen.


    Timo888 , die Betonung lag auf Originalfelgen, die bei diesem Autotyp ab in 19- oder in 20-Zoll verbaut wurden.

    Daher, Sturm im Wasserglas.


    Der Gutachter ist derjenige, der für die Darlegung der objektiven, zum Unfall geführten Fakten zuständig ist.

    Kann eine formale Eintragung/Nichteintragung zum Unfall geführt haben? Natürlich nicht.


    Mandrix, für die Versicherung gilt das Gleiche.


    Daher, entspannt Euch.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Im Ernstfall hast Du vermutlich Recht. Jedoch hätte man beim TÜV und Polizeikontrolle auch schon einen vollkommen unnötigen „Erklärungsbedarf“ und muss dann im Nachgang irgendwelche Unterlagen nachreichen.

    Daher lieber gleich von vornherein die Nachweise zur Hand haben, dann spart man sich unnötige Diskussionen.

    Deswegen wäre eine sofortige Eintragung von Werk ab wesentlich sinnvoller gewesen.

  • Im Ernstfall hast Du vermutlich Recht. Jedoch hätte man beim TÜV und Polizeikontrolle auch schon einen vollkommen unnötigen „Erklärungsbedarf“ und muss dann im Nachgang irgendwelche Unterlagen nachreichen.

    Daher lieber gleich von vornherein die Nachweise zur Hand haben, dann spart man sich unnötige Diskussionen.

    Deswegen wäre eine sofortige Eintragung von Werk ab wesentlich sinnvoller gewesen.

    Sorry, das ist fernab der Realität.


    Einfaches Beispiel: in der Regel fahren die Autos im Winter auf etwas kleineren Felgen. Solange es Originalfelgen sind, stellt niemand irgendwelche Fragen, kann er auch nicht. Und im Fahrzeugschein steht auch nur die Sommerreifengrösse.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Sorry, das ist fernab der Realität.


    Einfaches Beispiel: in der Regel fahren die Autos im Winter auf etwas kleineren Felgen. Solange es Originalfelgen sind, stellt niemand irgendwelche Fragen, kann er auch nicht. Und im Fahrzeugschein steht auch nur die Sommerreifengrösse.

    Finde ich nicht. Bei früheren Autos hatte ich auch immer alle möglichen Reifengrößen im Schein. Sommer/Winter oder was auch immer. Natürlich auch noch die weitere Größe, wenn man erweitert hat.

    Dass dies heutzutage nicht mehr drinsteht, halte ich eher fern jeglicher Realität.

    Sonst würden solche Diskussionen erst garnicht entstehen.

    Dabei wäre es aus meiner Sicht doch weiterhin ein absolut Leichtes, weiterhin sämtliche möglichen Größen ab Werk schon einzutragen.

  • Quelle ADAC:


    Die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren

    [Blockierte Grafik: https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_200/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/ADAC-Prod/reifenkennzeichnung-zulassungsbescheinigung-1907_xvtje6] © ADAC/Beate Blank

    Aus der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" erfahren Sie, welche Reifengrößen für das Fahrzeug freigegeben sind. Hierzu auf die Zeilen 15.1 und 15.2 achten (siehe Bild) Eingetragen ist hier nur eine Größenkombination. Wenn auf Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Reifendimensionen vorgesehen sind, unterscheiden sich die Angaben in den beiden Zeilen. Die eingetragenen Reifengrößen müssen nicht mit der tatsächlich montierten Reifendimension übereinstimmen.

    Weitere mögliche Reifengrößen stehen im sogenannten CoC-Dokument ("Certification of Conformity") unter den Ziffern "32. Bereifung der Räder" und/oder "50. Bemerkungen". Das CoC gehört zu den Fahrzeugunterlagen und kann gegebenenfalls beim Markenhändler angefordert werden. Von den Vorgaben in der Zulassungsbescheinigung abweichende Reifendimensionen dürfen Sie nur montieren, wenn Sie die andere Variante in Ihren CoC-Papieren finden.

    Alternativ können auch geprüfte und zertifizierte Umrüstungen vorgenommen werden. Hierzu und zu möglichen Auflagen unbedingt einen Reifenfachmann befragen. Ebenso kann eine HU-Prüfstelle einer Überwachungsorganisation verbindlich, also am besten schriftlich, nach zulässigen Reifenumrüstungen befragt werden.

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

  • Ist ja das, was ich in Kurzform geschrieben habe.

    Ob man jetzt mit nicht zulässigen Radsatz fährt, muss jeder selber wissen. Da spielt es keine Rolle, ob die beim gleichen Fahrzeug in einer anderen Konfig ausgerüstet sind. Am Ende zählt das, was für genau das Fahrzeug freigegeben ist.

    Die Versicherung erlischt im Schadenfall nicht komplett dadurch (wenn es halbwegs passt)... wird sich aber sicher einen Teil davon zurückholen.

    Ich bin selber lange mit nicht zugelassenem Tuning gefahren und bestimmt kein Unschuldslamm. Es sollte nur jedem bewusst sein, was er macht.

    EV6 GT Runway Red 🇩🇪

    Bestellt: 20.11.2021

    Geliefert: 17.03.2023

  • Die Versicherung kann sich gar nichts zurückholen, wenn die Reifengröße in den COC eingetragen ist. Auch wenn man diese Dokumente nicht vorrätig hat, kann man sich die auch noch im Nachhinein holen und später den Nachweise erbringen. Gegebenenfalls kann man sich aus dem it-system vom TÜV die zugelassenen Reifen Dimensionen bescheinigen lassen.


    Die Versicherung könnte nur erfolgreich etwas fordern, wenn die gefahrene Reifen Dimension für dieses Fahrzeug nicht zulässig ist. Es besteht ja kein Sicherheitsmangel, nur weil man die Papiere für die passenden Dimensionen in dem Moment nicht hat...

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

  • Martin-SH: exakt.

    Das ganze sonstige Gerede ist Sturm im Wasserglas.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Ist sicher alles richtig was ihr sagt. Nur habe ich halt lieber die Nachweise vorher und nicht irgendwann ;)

    Kann jeder machen wie er will. Aber nix für ungut, somit ist ja nun Alles geklärt :thumbup: