Hallo Zusammen,
weiß vielleicht jemand von euch, ob es möglich ist einen bestehenden Kaufvertrag auf eine andere Person zu übertragen?
Falls ja, jemand Interesse an einem Moonscape Matt GT Line mit Vollausstattung bis auf AHK?
Gerne PN.
Hallo Zusammen,
weiß vielleicht jemand von euch, ob es möglich ist einen bestehenden Kaufvertrag auf eine andere Person zu übertragen?
Falls ja, jemand Interesse an einem Moonscape Matt GT Line mit Vollausstattung bis auf AHK?
Gerne PN.
Ja, aber nur wenn der Händler zustimmt. Hast du mal gefragt ob du den Kaufvertrag stornieren kannst? Dann musst du theoretisch eine Vertragsstrafe zahlen (bis zu 15% vom Kaufpreis), aber ich würde erwarten, dass der Händler dr da entgegen kommt, so dass du im Endeffekt nichts zahlen musst.
Falls der Händler sich komplett quer stellt bleibt nur die Wagen zu kaufen, natürlich ohne ihn zuzulassen, und dann direkt an jemand anderen zu verkaufen. Dann musst du mit dem neuen Käufer zum Händler, du bekommst Schlüssel+Papiere vom Händler und reichst das gleich weiter an den endgültigen Besitzer.
Ich habe das selbe Problem und habe deswegen Vorgestern mit meinem Händler Telefoniert. Ist aber -zumindest bei Ihm- nicht ohne weiteres möglich. Wenn aber ein Kaufinteressent bei ihm auftaucht auf den mein bestellter Wagen passt würde er den Kontakt herstellen. Das ganze ist aber in Hinblick auf die Bezahlung etwas heikel, wir reden hier schließlich über >50K€ ohne Finanzierung.
Sollte so etwas nicht in den AGB bzw dem Kleingedruckten des Kaufvertrags stehen? Also welche Möglichkeiten man hat bzgl Rücktritt vom Vertrag (Stornierung oder Übertragung an anderen Käufer)?
Ist so eine Klauser eigentlich Händlerspezifisch oder gibt es da Vorgaben seitens Kia?
Sollte so etwas nicht in den AGB bzw dem Kleingedruckten des Kaufvertrags stehen? Also welche Möglichkeiten man hat bzgl Rücktritt vom Vertrag (Stornierung oder Übertragung an anderen Käufer)?
Ist so eine Klauser eigentlich Händlerspezifisch oder gibt es da Vorgaben seitens Kia?
Im Standart-Vertrag von Kia steht folgendes:
"Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden enstanden ist."
Genau das steht auch bei mir drin. Es geht ja nicht darum, dass ich den Wagen nicht abnehme; sondern ihm einen neuen Käufer vorschlage oder ich das Auto, ohne es anzumelden, direkt verkaufe.
Eigentlich müsste ja Kia aktuell über jede Stornierung froh sein, der Händler natürlich nicht.
Du müsstest einfach einen Käufer finden der "deine" Ausstattung sucht und wenn gefunden sollte er sich über eine raschere Lieferzeit freuen können.
Vielleicht bei Autoscout.de oder ähnlich "dein" Auto inserieren.
Viel Erfolg dabei.
Ich denke, der Kaufvertrag müsste schon angepasst werden auf den neuen Käufer, wenn der neue Besitzer die Bafa-Förderung mitnehmen möchte...
Ich denke, der Kaufvertrag müsste schon angepasst werden auf den neuen Käufer, wenn der neue Besitzer die Bafa-Förderung mitnehmen möchte...
Das ist natürlich klar, habe ich als armer Schweizer, welche ja KEINE Prämie bekommen, voll vernachlässigt. Denke und hoffe man sollte aber mit ihm reden können ,
Bei der bafa Prämie ist es völlig egal auf wen die Rechnung des Autos ausgestellt ist.
Für die Prämie muss der Name auf der Zulassung und der Name des Antragssteller identisch sein.