Kia - Erfahrung mit Garantiearbeiten

  • Die Gewährleistung muss der Hersteller übernehmen. Der Händler ist erster Ansprechpartner.

    Da bist Du auf dem Holzweg, informiere Dich bitte über die juristischen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • In dem Fall auf der Seite davor spielt es aber keine Rolle, ob der Händler noch KIA verkauft oder nicht. Wenn es die Selbe Firma ist, bleibt der Anspruch bestehen.

    Autochronologie (Erstwagen/Zweitwagen): Seat Ibiza 1.4i, Ford Focus Turnier 1.5TDCi, Ford Focus Turnier 1.6TDCi, Smart ForTwo 451, BMW Tourer 330d, VW e-Up!, Toyota Yaris Cross 1.5 FHEV, EV6 GT

  • Ja, in meinem speziellen Fall, wo der verkaufende Händler noch existiert, aber kein KIA-Händler mehr ist, habe ich theoretisch die Gewährleistungsansprüche dem Händler gegenüber.

    Aber der Händler darf keine Garantiearbeiten für Kia durchführen, hat keine Diagnosegeräre etc.


    D.h. wenn ich das Auto mit einem Fehler meinem ehemaligen Verkäufer auf den Hof stelle, kann er es nur zu einem KIA-Händler bringen. Das kann ich dann auch selbst machen.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Mit dem Unterschied, das es SEIN Problem ist ;)

    Prinzipiell sehe ich das auch so, um das durchzusetzen wird es aber ohne Klage wahrscheinlich nicht gehen, was ärgerlich ist.