Die Gewährleistung muss der Hersteller übernehmen. Der Händler ist erster Ansprechpartner.
Da bist Du auf dem Holzweg, informiere Dich bitte über die juristischen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.
Die Gewährleistung muss der Hersteller übernehmen. Der Händler ist erster Ansprechpartner.
Da bist Du auf dem Holzweg, informiere Dich bitte über die juristischen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.
In dem Fall auf der Seite davor spielt es aber keine Rolle, ob der Händler noch KIA verkauft oder nicht. Wenn es die Selbe Firma ist, bleibt der Anspruch bestehen.
Ja, in meinem speziellen Fall, wo der verkaufende Händler noch existiert, aber kein KIA-Händler mehr ist, habe ich theoretisch die Gewährleistungsansprüche dem Händler gegenüber.
Aber der Händler darf keine Garantiearbeiten für Kia durchführen, hat keine Diagnosegeräre etc.
D.h. wenn ich das Auto mit einem Fehler meinem ehemaligen Verkäufer auf den Hof stelle, kann er es nur zu einem KIA-Händler bringen. Das kann ich dann auch selbst machen.
Mit dem Unterschied, das es SEIN Problem ist
Mit dem Unterschied, das es SEIN Problem ist
Prinzipiell sehe ich das auch so, um das durchzusetzen wird es aber ohne Klage wahrscheinlich nicht gehen, was ärgerlich ist.