Einen möglichen Ansatz würde ich vor Gericht noch prüfen lassen:
- Eine Erlöschung der Garantie bei Überschreitung um 1 km oder 1 Tag benachteiligt den Kunden ohne Ausgleich in der Form, dass das Wartungsintervall künstlich signifikant reduziert wird.
- Der Kunde wird gezwungen, die Inspektion um Wochen/mehrere hundert (oder Tausend) Kilometer vorzuverlegen, und zwar bei jeder Inspektion. Denn die Werkstatt kann u.U. keine Wunschtermine ohne Vorlauf vergeben.
Hätte Kia hier eine Regelung, dass z.B. eine Überschreitung um z.B. 1000 km / 2-4 Wochen unschädlich ist, wäre das fair.
Danke, auch meine Meinung.