Erste Inspektion 30.000er Kosten

  • Danke für deine Ausführungen. :thumbup:

    Also ist auch die Empfehlung eines freien Autohauses, welches sich mit den Kia-spezifischen Details auskennt (da ehemaliger Kia-Händler), die Wartung für einen EV6 eben NICHT in einem freien Autohaus, sondern bei Kia direkt machen zu lassen.

    Das wäre dann für mich die aktuelle Empfehlung, im Gegensatz zu „Geh doch einfach in eine freie Werkstatt/zu ATU“.

    Das kann später nämlich zu Aufwand oder sogar zu Ärger führen.

    Auch meine Kia-Service-Werkstatt hat mir davon abgeraten die Inspektion bei sich machen zu lassen weil sie keine Service-Werkstatt mehr sind.

    Das fand ich besonders bemerkenswert weil die Zentrale des Unternehmens noch Service-Werkstatt ist, nur die Filiale in der ich immer war nicht.

    Kia EV6 AWD 77,4kWh, Stahlgrau, Wärmepumpe seit 22.10.22

    => 51.000km Laufleistung, 357 Ladungen >280 x HPC, 13.065kWh (82% DC 18% AC) geladen (Stand 08.08.2024)

    Tesla Model S75 6/2017 - 11/2022 146.000km Laufleistung

    Smart ED 451 01/2020 - 09/2022 25.000km Laufleistung

    BMW i3 94Ah 04/2017-03/2019 30.000km Laufleistung

  • Auch ohne Gewährleistungsverlust (freiwillige Garantie sieht es wahrscheinlich anders aus

    Exakt das ist es. Während der ersten 2 Jahre B2C (Business zu Kunde) spielt es wohl keine Rolle, denke ich.


    Sobald es aber in den Bereich des Garantiegebers geht, wird es anders.


    (2 +) 5 Jahre und schon kommen die Garantie Geber Bedingungen in den letzten 5 Jahren und es kann eine Anforderung sein, dass alle Services bei KIA gemacht und/oder alle Services korrekt ausgeführt wurden. (Später Erbringung von Nachweisen, usw.) Das ist schon mühsam.



    2022/05 — Zulassung MJ22 (N) —— Mainz (DE) —

    EV6 77.4 AWD GTL WP GD ASS+ SND DES BR SWP

  • Exakt das ist es. Während der ersten 2 Jahre B2C (Business zu Kunde) spielt es wohl keine Rolle, denke ich.


    Sobald es aber in den Bereich des Garantiegebers geht, wird es anders.


    (2 +) 5 Jahre und schon kommen die Garantie Geber Bedingungen in den letzten 5 Jahren und es kann eine Anforderung sein, dass alle Services bei KIA gemacht und/oder alle Services korrekt ausgeführt wurden. (Später Erbringung von Nachweisen, usw.) Das ist schon mühsam.

    Ich zitiere mal aus dem BGH-Urteil: "Durch die Nutzung einer freien Werkstatt erlischt die Herstellergarantie jedoch nicht."


    Wenn Kia mich verpflicht den Garantieanspruch in einer Werkstatt durchzuführen die Kia selbst gewählt hat, dann geht das für mich noch irgendwo in Ordnung.

    Den Garantieanspruch aber verweigern, nur weil eine freie Werkstatt den Service durchgeführt hat...

    So dämlich schätze ich Kia nach all dem Lesen hier schon irgendwie ein. Hatte mir ja Kostenvoranschläge (60.000km Inspektion) eingeholt - auch von offiziellen Kia-Vertragspartner. Bin da schon halb vom Stuhl gefallen, wo ich folgendes erhalten habe:


    Screenshot_20240820_211633_WEBDE Mail.jpg


    Da fragt man sich, ob Kia überhaupt Wartungspläne kommuniziert...

    Seit 01.04.2022: 77,4kWh GT-Line AWD pearl white (foliert in PWF "Olea Green" und auf 22" Felgen mit Tieferlegung); Alle Pakete (exklusive Schiebedach und bright). Update zur Batterievorkonditionierung kostenlos erhalten.

    12V-Batterie nach dreimaligem Vorsprechen beim Freundlichen getauscht.

    37kWp PV-Anlage mit 25,6kWh Speicher. Wallbox von Daheimladen mit PV-Überschussladung über evcc.io und Modbus/TCP.

  • Bevor die Frage aufkommt: Ja, ich habe anschließend auch gefragt wie hoch der Preis ohne Ölwechsel wäre.

    Leider unverändert...

    Seit 01.04.2022: 77,4kWh GT-Line AWD pearl white (foliert in PWF "Olea Green" und auf 22" Felgen mit Tieferlegung); Alle Pakete (exklusive Schiebedach und bright). Update zur Batterievorkonditionierung kostenlos erhalten.

    12V-Batterie nach dreimaligem Vorsprechen beim Freundlichen getauscht.

    37kWp PV-Anlage mit 25,6kWh Speicher. Wallbox von Daheimladen mit PV-Überschussladung über evcc.io und Modbus/TCP.

  • Ich zitiere mal aus dem BGH-Urteil: "Durch die Nutzung einer freien Werkstatt erlischt die Herstellergarantie jedoch nicht."


    Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster, dass damit die gesetzliche Gewährleistung/Garantie über zwei Jahre laut EU-Recht gemeint ist.


    Alles nach den zwei Jahren ist eine freiwillige Leistung von Kia und da könnte es etwas schwierig werden.

    Diese freiwillige Leistung dürfte nicht durch das BGH-Urteil gedeckt sein.

    Aber darüber könnte man sich ja rechtlichen Rat einholen. Ich habe für mich persönlich entschieden, dass ich da lieber kein Risiko eingehe. Etwas einzufordern kann ein sehr langwieriger Prozess sein und muss nicht immer zum Erfolg führen.

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

  • Serviceheft und der Absatz in der GVO sollten bei Rechtsfragen genügen. Werde mir sicher nicht jede einzelne Rechnung aufheben und schon garnicht dem nächsten Besitzer mitgeben...

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    12V-Batterie nach dreimaligem Vorsprechen beim Freundlichen getauscht.

    37kWp PV-Anlage mit 25,6kWh Speicher. Wallbox von Daheimladen mit PV-Überschussladung über evcc.io und Modbus/TCP.

  • Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster, dass damit die gesetzliche Gewährleistung/Garantie über zwei Jahre laut EU-Recht gemeint ist.

    Den BGH-Richtern traue ich schon zu, dass sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.

    Wenn sie Garantie sagen, wird schon die Garantie gemeint sein.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Den BGH-Richtern traue ich schon zu, dass sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.

    Wenn sie Garantie sagen, wird schon die Garantie gemeint sein.

    Wie gesagt für die ersten beiden Jahre bin ich da voll bei dir.

    Aber alles darüber hinaus ist eine freiwillige Leistung auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Über diesen Zeitraum rede ich.

    Kann jeder ja für sich selbst entscheiden. Ich gehe lieber auf Nummer sicher.

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

  • Das stimmt so aber ganz sicher nicht, Martin-SH

    Garantie ist Garantie und ob diese zwei Jahre oder fünf oder sieben Jahre vom Hersteller gegeben wird spielt absolut keine Rolle, diese ist immer freiwillig und zwar von der ersten Sekunde an!


    Nur die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt.


    Da bin ich ganz bei Andrei