Gewährleistung ist 2 Jahre (inkl. dieser Beweislastumkehr nach - Jahr).
Garantie ist was KIA eigenes. - Siehe:
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen
Hier gibt es für mich noch viel Unklarheit. Vielleicht sollten wir das noch einmal für alle Forennutzer ganz klar mit Fakten ausarbeiten!?
Ich hoffe, dass es europaweit identisch ist.
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Hier mal etwas von einem Rechtsanwalt dazu:
BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird
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Hier noch etwas, dass die Garantie nicht pauschal vollständig entfällt: "In einem Urteil von 2007 (VIII ZR 251/06) hatte der BGH bereits eine andere Garantieklausel beim Gebrauchtwagenkauf für rechtswidrig erklärt. Sie machte die Regulierung von Schäden davon abhängig, dass alle vom Hersteller empfohlenen Servicearbeiten durchgeführt werden mussten, ohne dass es darauf ankam, ob ein Verstoß gegen diese Pflicht zu dem Schaden geführt hatte."
Quelle: https://m.focus.de/finanzen/re…uchtwagen_id_3229925.html
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