Erste Inspektion 30.000er Kosten

  • Gewährleistung ist 2 Jahre (inkl. dieser Beweislastumkehr nach - Jahr).


    Garantie ist was KIA eigenes. - Siehe:


    Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen


    Hier gibt es für mich noch viel Unklarheit. Vielleicht sollten wir das noch einmal für alle Forennutzer ganz klar mit Fakten ausarbeiten!?


    Ich hoffe, dass es europaweit identisch ist.


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    Hier mal etwas von einem Rechtsanwalt dazu:


    BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird


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    Hier noch etwas, dass die Garantie nicht pauschal vollständig entfällt: "In einem Urteil von 2007 (VIII ZR 251/06) hatte der BGH bereits eine andere Garantieklausel beim Gebrauchtwagenkauf für rechtswidrig erklärt. Sie machte die Regulierung von Schäden davon abhängig, dass alle vom Hersteller empfohlenen Servicearbeiten durchgeführt werden mussten, ohne dass es darauf ankam, ob ein Verstoß gegen diese Pflicht zu dem Schaden geführt hatte."


    Quelle: https://m.focus.de/finanzen/re…uchtwagen_id_3229925.html


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    2022/05 — Zulassung MJ22 (N) —— Mainz (DE) —

    EV6 77.4 AWD GTL WP GD ASS+ SND DES BR SWP

    2 Mal editiert, zuletzt von ThHuEV6 () aus folgendem Grund: Link RA ergänzt

  • Kann alles sein. Und ich hoffe, für uns alle, falls wir mal an die Gelegenheit kommen, dass ihr recht damit habt.

    Aber solange wir keinen hier haben, der sich vollumfänglich in der Thematik rechtssicher auskennt, bleiben das alles nur Vermutung.

    Und aufgrund von Vermutungen zu handeln kann gut gehen, muss es aber nicht.

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

  • Naja, Du machst es Dir ziemlich einfach, den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie über Google herauszufinden ist mehr als einfach und dafür ist kein Rechtsverdreher nötig ;)

  • Naja, Du machst es Dir ziemlich einfach, den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie über Google herauszufinden ist mehr als einfach und dafür ist kein Rechtsverdreher nötig ;)

    Ja, das trifft für die ersten beiden Jahre ja auch zu.

    Aber vom Jahr drei bis sieben ist das eine rein freiwillige Geschichte in denen Kia die Vorgaben nach Lust und Laune vorgeben darf. Und da ich den genauen Wortlaut der Garantiebedingung gerade nicht im Kopf habe bin ich für meinen Fall vorsichtig.


    Also kann jeder handhaben wie er will, ich für meinen Fall, habe aber entschieden um zukünftigen Problemen aus dem Weg zu gehen, den Service immer bei Kia machen zu lassen. So einfach ist das.

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

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    Einmal editiert, zuletzt von Martin-SH ()

  • Nein, immer noch nicht das um was es geht, kaufst Du das Auto meinetwegen irgendwo 500 Kilometer entfernt und bist nicht willens der Gewährleistung wegen dahin zu fahren bist Du auf Kias Garantie angewiesen, und die ist vom ersten bis zum letzten Tag eine freiwillige Leistung (da gibt es keinen Unterschied nach zwei Jahren!) und wird zu Kias Bedingungen auch vom ersten bis zum letzten Tag ausgeführt, genauso lange muss Kia sich auch an die Gesetzeslage halten die besagt, dass freie Werkstätten an der Garantie nichts ändern.


    Willst Du die Gewährleistung in Anspruch nehmen (was oft sehr viel zielführender ist) hast Du quasi ein Jahr ohne Reue, da gibt es kein Herausreden für die Hersteller, Leistung nicht erfüllt, Nachbesserung, im Ernstfall Wandlung.


    Das zweite Jahr gilt, wie bereits gesagt, nur unter dem Vorbehalt der Beweislastumkehr, ist also praktisch nicht mehr anwendbar für den Kunden.

  • So ist es richtig.

    Eine Garantie ist eine Vertraglich zugesicherte Leistung. Die Leistung kann von den Parteien mit Bedingungen verknüpft werden.

    Willst du die Garantie nutzen musst du die Bedingungen erfüllen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.


    Gewährleistung, eigentlich Sachmangelhaftung, deckt im Groben nur das ab, dass das Produkt bei Übergabe in Ordnung zu sein hat. Im ersten Jahr muss man das als Kunde nicht beweisen dass es zum Übergabezeitpunkt (Nur der ist hier Ausschlaggebend) nicht so war, danach schon.

    EV6 RWD Business mit Wärmepumpe und Design Paket, EZ: 06/24

  • Hier musste Kia selbst einmal nach bekanntgabe durch das BGH zurückrudern. Im Serviceheft stand damals, dass die Garantie nur anerkannt wird, wenn ausschließlich durch Servicepartner Wartungen durchgeführt wurden. Dazu gab es dann eine Stellungnahme auf der Webseite. Im Moment finde ich sie nicht mehr. Mit dem Thema der System-Updates haben sie aus meiner Sicht ein Backdoor gefunden, da die Freien das nicht leisten können...


    Hier ein Link zu einer Webseite, die den Vorfall noch gespeichert hat: https://autofahrerseite.eu/rec…ierungen-serviceheft.html

    Bestellt 05/2022: EV6 Baseline RWD 168kW/77.4kWh, P1, P2, P3, P4, P6, runway red | Anlieferung 21.02.2023 und endlich am 17.05.2023 abgeholt 8)

    Davor: KIA Optima PHEV Kombi (MJ 2019/Facelift), Erfahrung: Optima Business Supreme (2017) & Cee'd TX (2008)

  • Ich habe mir jetzt auch mal einen Kostenvoranschlag im Ruhrgebiet geholt.

    Da mein Auto zwar die 30k Marke geknackt hat aber erst ein Jahr alt ist mißt die Werkstatt die Bremsflüssigkeit, deswegen einmal mit und einmal ohne den Austausch.

    Das messen finde ich ja gut aber günstig ist doch anders.

    Ach ja, drei einhalb Wochen Vorlauf für den Termin, da muss ich vielleicht nochmal Diesel fahren aber das bin ich selbst schuld weil ich es nicht eher geschafft habe einen Termin zu machen.


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    GT Line AWD, 239kW, 77,4 kWh Batterie, P5, P6, Glasdach, Wärmepumpe, Yachtblau, bestellt am 02.08.22
    gebaut: 16.06.23, FIN nicht mehr abfragbar 06.08.23, Liefertermin ca. KW 33, Übernahme 25.08.2023