Konkret ist der Wechsel der Bremsflüssigkeit ein Zusatzaufwand der anderen Kriterien unterliegt als die Inspektion und kann dennoch Teil dieser sein.
Zusatzaufwand ist aufgrund dessen auf der Rechnung entsprechend auszuweisen damit dem Hersteller gegenüber die Arbeit auch nachgewiesen werden kann.
Ein Revisor hätte seine helle Freude daran, falls er mal Kulanzanträge und deren Services überprüfen soll.
Den Rest habe ich bereits oben dargelegt.