Bei der Neuregelung der Förderung ist die Rede ausdrücklich vom Kaufpreis, also brutto, was im Kaufvertrag steht.
Damit würde ich nur 3000,- anstelle von 6000,- bekommen, wenn der EV6 nicht rechtzeitig kommt.
Bei der Neuregelung der Förderung ist die Rede ausdrücklich vom Kaufpreis, also brutto, was im Kaufvertrag steht.
Damit würde ich nur 3000,- anstelle von 6000,- bekommen, wenn der EV6 nicht rechtzeitig kommt.
Habe bislang in keiner der heutigen(!) Meldungen etwas vom Kaufpreis (brutto) gelesen.
Im Gegenteil, siehe https://www.electrive.net/2022…f-umweltbonus-neufassung/
Zitatwie das „Handelsblatt“ nun schreibt, soll ab 2023 zunächst folgendes gelten: BEV, die weniger als 40.000 Euro kosten, sollen noch mit 4.500 statt wie bisher 6.000 Euro vom Staat bezuschusst werden. Autos mit einem Kaufpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden noch mit 3.000 Euro gefördert – aber nicht lange: Noch im Laufe des Jahres 2023 soll die Förderschwelle auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis sinken. Auch preiswertere Autos sollen dann nur noch einen Zuschuss von 3.000 Euro erhalten. Und Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von mehr als 45.000 Euro werden gar nicht mehr gefördert.
Da laut dem Bericht die Preisgrenze weiterhin den Netto-Listenpreis nutzt, können so auch deutlich teurere Fahrzeuge in der Praxis noch förderfähig sein.
M. E. ist insoweit die Terminologie unscharf, wird doch bei der weiteren Reduzierung der Förderung wieder von 45 T€ Nettolistenpreis gesprochen.
Bei der Neuregelung der Förderung ist die Rede ausdrücklich vom Kaufpreis, also brutto, was im Kaufvertrag steht.
Ich lese das so, dass es sich um den Nettolistenpreis handelt, der als Grundlage für die Förderung dient:
Das Handelsblatt als Erstautor der heutigen Meldungen äußert sich so:
Meine Güte macht Ihr Euch schon eine Kopf bevor überhaupt nur etwas offiziell verlautbart ist.
Zum Thema Kaufpreis = Netto oder Brutto. Fiskalisch ist der Kaufpreis der Nettopreis, die Differenz zum Brutto ist die Steuer welche der Verkäufer an den Fiskus abführen muss.
Drum ist ja auch der von Media Markt gern genommene Aktions-Slogan "wir schenken Euch die MwSt" sachlich falsch.
Ich hab das schon in dem anderen Thread geschrieben aber ich finde es sehr gut das Dienstwagen keine Förderung abseits der Versteuerung (was meines Erachtens auch weg fallen sollte) mehr haben. Dann reicht das Geld im Fördertopf auch deutlich länger für die selbst Zähler die halt nicht von der 0,25/0,5 Prozent Versteuerung profitieren.
Die allermeisten neu zugelassenen Pkw sind ja vermutlich eher im Dienstwagenbereich zu finden und auch die Elektro Quote dürfte da höher sein eben aufgrund der steuerlichen Vergünstigungen. Daher: gut für Privatkunden
Es ist ja noch nichts in Stein gemeißelt…. aber aktuell würde das im worst case für 2023 statt der EUR 9570 Förderung, EUR 3000€ bedeuten. Sehe ich das richtig?
Es ist ja noch nichts in Stein gemeißelt…. aber aktuell würde das im worst case für 2023 statt der EUR 9570 Förderung, EUR 3000€ bedeuten. Sehe ich das richtig?
Der Herstelleranteil in Höhe von 3.570 € wurde in dem Bericht nicht erwähnt, ob er bleibt oder wegfällt. Da es sich aber weiterhin um einen Umweltbonus vom Staat handelt, denke ich, dass der Herstellerbonus weiterhin gewährt werden muss. Aber es ist ja noch nicht fix, kann sich also noch was ändern. Grundsätzlich finde ich das vorgeschlagene Verfahren ok, wenn die Vergünstigung der Dienstwagenbesteuerung auch reduziert werden sollte. Aber das sie bleibt, ist wahrscheinlich der Kompromiss für die wegfallende Prämie.
Die offizielle Information des Bundes:
Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“