wir hatten ja ein vor ein paar Tagen Rückrufschreiben von KIA bekommen.
Termin bei einem Händler gemacht und am Donnerstag waren es dann ca. 30min Updatezeit.
Drops gelutscht
wir hatten ja ein vor ein paar Tagen Rückrufschreiben von KIA bekommen.
Termin bei einem Händler gemacht und am Donnerstag waren es dann ca. 30min Updatezeit.
Drops gelutscht
Ganz sicher bin ich nicht, denn seit einiger Zeit haben wir sehr inkompetete Verkehrsminister und ich weiß nicht immer welche abartigen, neue Gesetze die sich ausdenken.
Auch wenn Politiker-Bashing inzwischen zum Volkssport geworden ist (obwohl: bei den Verkehrsministern gebe ich dir Recht): Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich schlicht daraus, dass alles, was an relevanten Funktionen in einem Auto verbaut ist, auch funktionieren muss. Ansonsten fällt der Wagen durch den nächsten TÜV.
Ich sehe hier den Hersteller und die Händler in der Pflicht, diesen sicherheitsrelevanten Mangel sofort zu beseitigen. Wenn der Händler keine „Lust“ hat, dies sofort zu tun, dann hat er ggf. später ein Haftungsthema. Ich muss nicht alle Händler in meiner Umgebung abklappern und betteln, dass ein Rückruf vom KBA bearbeitet wird.
Ich habe mich bereits vor mehr als einer Woche an meinen Händler gewandt mit der Bitte um eine baldige Terminvergabe. Der zeigt keinerlei Interesse, mir zu antworten. Ich habe meine Schuldigkeit getan, ich habe die Anweisungen vom KBA befolgt.
Eigentlich hat man eben eine Mitwirkungspflicht bei einer KBA Rückrufaktion.
Nur ein Termin nachzufragen, könnte da nicht reichen. Aus Sicht des KBA bewegt man ja ein "unsicheres" Fahrzeug wissentlich im Strassenverkehr.
Eigentlich auch unverständlich für die Werkstatt. Die ist ja getrennt vom Verkauf und hat daher am Umsatz ein Interesse.
Vielleicht nochmals Anfrage mit email Kopie an KIA Deutschland.
Die Mitwirkungspflicht besteht darin, sich umgehend bei einem Händler zu melden und das Fahrzeug für die Aktion anzubieten. Ich habe das schriftlich gemacht. Damit bin ich zu 100 Prozent aus dem Schneider. Ignoranz oder Dummheit des Händlers sind nicht meine Verantwortung.
Im Handbuch steht folgendes
Screenshot 2022-07-10 115122.jpg
Die Frage nach der Haftung bei Schäden, am Fahrzeug selbst oder durch das Fahrzeug verursacht, welches durch wegrollen verursacht wird, ist glaube ich nicht ganz unumstritten.
Ob man das Update nun hat oder nicht hat, ob die Werkstatt Zeit hat oder nicht, spielt dann keine Rolle. Im Handbuch steht wie das Fahrzeug abzustellen ist. Bei bekanntwerden des Fehlers hat KIA auch extra noch mal darauf hingewiesen.
Die Haftung ist dann unumstritten, wenn trotz korrekter Bedienung eine Fehlfunktion vorliegt. Und bei der stattlichen Sammlung von Fehlfunktionen seit der Erstauslieferung im vergangenen Herbst wundert mich nichts mehr.
Stvo 23/5 Bevor der Lenker das Fahrzeug verläßt, hat er es so zu sichern, daß es nicht abrollen kann
Dazu gibt es Urteile, dass das Einlegen eines Ganges oder Wählhebel auf P NICHT ausreichend sind.
Die Haftung liegt grundsätzlich IMMER beim Fahrer/Halter des Fahrzeugs. Ob er dann den Hersteller in Regress nehmen kann ist ein anderer Schuh.
Wenn es eine offizielle Rückrufaktion vom KBA ist, bedeutet dies, die Maßnahme ist unverzüglich vorzunehmen oder der Betrieb des Fahrzeugs ist einzustellen. Jeder Fahrzeughalter wird vom Hersteller noch einmal extra über ein Anschreiben informiert. Der Hersteller muss das KBA informieren, für welche der zugelassenen Fahrzeuge die Aktion erledigt wurde. Ist nach einem bestimmten Zeitraum die Aktion nicht erfolgt, kann das Fahrzeug sogar vom KBA stillgelegt werden.
Fazit: Nicht vom Händler abspeisen lassen sondern eine Frist (1-2 Wochen) für einen Termin setzen. Nach Ablauf an den Hersteller wenden und Cc das KBA. Dann gibt's ganz flott einen Termin
Hab ich schon in der Fahrschule gelernt, dass Gang einlegen NICHT als Sicherung gegen wegrollen gültig ist, da der Gang raus springen kann, aus welchen mechanischen Gründen das auch immer passieren kann.
Und etwas ist die P-Stellung einfach nicht.
Im Handbremse anziehen und man ist auf der sicheren Seite.
Anfrieren im Winter? Dann friert die Gangschaltung meist auch rein, wobei das mit deutschen Temperaturen doch eher die Ausnahme sein sollte (dass letzte mal ist mir das im Biwak in der Grundausbildung vorgekommen und das ist schon zarte 25 Jahre her) und durch gefühlvolles Anfahren auch (beides) zu lösen ist.
OK, jetzt kapiere ich auch warum ich keine Info vom KBA erhalte, bei mir ist der Händler ja der Halter. Das KBA wird wohl nicht extra den Versicherer informieren.