§ 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Es zwar nur eine Owi, kann dann aber mit 20€ Bußgeld geahndet werden
Weder 70 auf der Landstraße, noch 45 in der Stadt behindert den Verkehrsfluss. Nervt wohl, aber kein Richter wird sagen, dass du da auf das Pedal mehr drücken musst.