Soweit ich weiß kann man die Einreichung zurücknehmen und dann wahrscheinlich, entsprechend korrigiert, wieder neu einreichen.
Direkt anrufen kann man auch, habe ich auch getan und mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen, der mir dann bestätigt hat dass der Antrag so wie ihn mein Händler eingereicht hat auch genehmigt wird. Er hat gemeint, dass die Anträge genehmigt werden wenn irgendwie ersichtlich ist dass der Nachlass höher ist als die entsprechende Händlerprämie.
Wünsche dir dass es für dich auch gut ausgeht.