Das weiß ich doch, ich habe hier alles schon gelesen. Lies doch einfach nicht mit wenn es dich nervt oder spar dir zumindest deine Kommentare. Hier versuchen manche anderen zu helfen, da hilft deine genervten Kommentare eher kaum.
DITO
Das weiß ich doch, ich habe hier alles schon gelesen. Lies doch einfach nicht mit wenn es dich nervt oder spar dir zumindest deine Kommentare. Hier versuchen manche anderen zu helfen, da hilft deine genervten Kommentare eher kaum.
DITO
Den Pieper in der Heckklappe kannst du schon dämmen, das habe ich auch gemacht. Sorgt wenigstens dafür das das Öffnen und Schließen der Heckklappe nicht die ganze Umgebung auf dich aufmerksam macht.
Wieso dämmen, was macht das für einen Sinn? Stecker ab und gut.
Das Rückfahrgebimmel kommt auch von vorne.
Hinten sitzt lediglich der Pieper für die Heckklappe.
Das mit dem Abdecken klingt aber nach einer guten Idee
Stimmt, da bin ich durcheinander gekommen. Sorry dafür
Wieso dämmen, was macht das für einen Sinn? Stecker ab und gut.
Weil bei uns gelegentlich die kids am Kofferraum sind, daher habe ich die Warnung nicht komplett deaktiviert. Außerdem hatte ich bedenken, dass dann das Steuergerät Zicken macht
Außerdem hatte ich bedenken, dass dann das Steuergerät Zicken macht
Passiert nix, habs direkt vor Auslieferung machen lassen.
So, gerade live ohne Piepen und leider ohne VESS getestet. Ergebnis, ich lasse die Sicherung auf jeden Fall drin! Gerade fast auf einem Parkplatz einen Fußgänger gerammt weil er mich nicht gehört hat.
Mich nervt eigentlich nur das Müllwagengebimmel...
Damit erlischt die Betriebserlaubnis wenn der Ton nicht mehr aktiv ist
Damit erlischt die Betriebserlaubnis wenn der Ton nicht mehr aktiv ist
Hört hört...
steht das nicht auch schon auf den vielen Seiten davor
Ich habe mal in die StVO Paragraph 19 geschaut...
Der ist ganz schön umfangreich, aber folgender Absatz könnte darauf hindeuten, das in diesem Falle die Betriebserlaubnis erlischt.
Zitat aus der STVO:
...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
...
Dies gilt aber nur für das VESS - dieses ist zwingend vorgeschrieben und Bestandteil der Betriebserlaubnis.
Der Rückwärtspieper ist es nicht. Ergo müssen wir mit dem VESS leben, der Pieper kann aber weg. Ich hab nur zu wenig Zeit, sonst hätte ich mich mal drangemacht, am CAN-Bus die paar Codes zu filtern ist ja nicht so schwer.