Dies gilt aber nur für das VESS - dieses ist zwingend vorgeschrieben und Bestandteil der Betriebserlaubnis.
Der Rückwärtspieper ist es nicht. Ergo müssen wir mit dem VESS leben, der Pieper kann aber weg. Ich hab nur zu wenig Zeit, sonst hätte ich mich mal drangemacht, am CAN-Bus die paar Codes zu filtern ist ja nicht so schwer.
Ich habe aus der StVO für die Betriebszulassung im allgemeinen zitiert.
Nicht speziell AVAS oder VESS.
Und wenn man das Gebimmel deaktiviert und beim rückwärtsfahren einen Fussgänger (Verkehrsteilnehmer) überkachelt, dann hat man in dem Fall eine Änderung vorgenommen, die Verkehrsteilnehmer gefährdet. Also Satz 2 (2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist)
Ich sage ja nur, das könnte zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen...
Aber da ich kein Jurist bin, ist dies nur meine Interpretation der Vorschrift.
Vielleicht ist ja jemand hier im juristischen Bereich tätig und könnte uns dahin gehend aufklären.