In dem Artikel steht zwar, dass man die Anhängerkupplung nicht abnehmen muss und auch kein Bußgeld erhalten kann aber auch :
Kann die Versicherung kürzen?
Aufgrund der höheren Unfallgefahr können Versicherungen, wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden annehmen, was zu einer Verringerung der Ansprüche führen kann. Dieser Einwand wurde jedoch bislang – soweit ersichtlich – noch nicht von den Gerichten entschieden.
Das heißt : Ja, das kann einen Geld kosten...