Ich habe eine Frage an alle, auf die folgende Konstellation zutrifft: 1. Die Händler-AGB enthalten eine Preisanpassungsklausel für den Fall, dass das Auto länger als vier Monate nach Vertragsschluss ausliefert wird. 2. Das Auto wurde länger als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert. 3. Zwischen Vertragsschluss und Auslieferung gab es eine Preiserhöhung. Frage: Haben die Händler in dieser Konstellation bei euch von der Preisanpassungsklausel Gebrauch gemacht?