Blöd ist nur, wenn der verkaufende Händler nicht mehr existiert.
Nur weil er kein Kia Partner mehr ist, haftet er trotzdem für die verkaufte Sache? Ich sehe da den Zusammenhang nicht. Die Situation an sich ist natürlich doof.
Blöd ist nur, wenn der verkaufende Händler nicht mehr existiert.
Nur weil er kein Kia Partner mehr ist, haftet er trotzdem für die verkaufte Sache? Ich sehe da den Zusammenhang nicht. Die Situation an sich ist natürlich doof.
Nur weil er kein Kia Partner mehr ist, haftet er trotzdem für die verkaufte Sache? Ich sehe da den Zusammenhang nicht. Die Situation an sich ist natürlich doof.
Wenn es den Händler unter demselben Firmennamen noch gibt, dann muss er noch für das verkaufte Auto gerade stehen. Nur die Garantiearbeiten darf er dann nicht mehr ausführen.
Ich meinte ja "nicht existiert", denn meistens hat der Händkervertrag mit dem OEM etwas mit dem Firmenstatus zu tun.
Ersatzwagen gibt es nicht, da das Fahrzeug ja fährt. Also nichts mit Mobilitätsgarantie oder Sachmängel, da der Mangel ja nicht bekannt war.
Ok, würde ich als Lai in rechtlichen Themen anders sehen. Das Fahrzeug ist in seiner Einsatzfähigkeit stark eingeschränkt, weil man damit nicht mehr mit auf Langstrecke gehen kann.
Da hilft wahrscheinlich wirklich nur ein Anwalt, der Druck machen kann.
Blöd ist nur, wenn der verkaufende Händler nicht mehr existiert.
Er existiert schon noch, nur ist der Opel/ Kia Vertragshändler jetzt nur noch Opel Händler und redet sich damit raus das er nicht für mich tun kann da er kein Zugriff mehr auf Kia hat.
Ok, würde ich als Lai in rechtlichen Themen anders sehen. Das Fahrzeug ist in seiner Einsatzfähigkeit stark eingeschränkt, weil man damit nicht mehr mit auf Langstrecke gehen kann.
Da hilft wahrscheinlich wirklich nur ein Anwalt, der Druck machen kann.
So sehe ich das auch, mal schauen was mein Anwalt sagt....
Ok, würde ich als Lai in rechtlichen Themen anders sehen. Das Fahrzeug ist in seiner Einsatzfähigkeit stark eingeschränkt, weil man damit nicht mehr mit auf Langstrecke gehen kann.
Yo... Laienansicht halt.
Ich als fortgeschrittener Laie (42 Jahre kaufmännisch tätig) sage Dir:
1. ein gesetzliches Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug gibt es nicht
2. wenn KIA im Rahmen der Garantie (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung) einen Leihwagen zusagt dann bestimmen die auch in den Garantiebedingungen vollkommen frei unter welchen Umständen es den fpr Lau gibt
3. klar muss der Händler bei einem Mangel im Rahmen der Gewährleistung auch einen vertretbaren Zeitrahmen den Mangel beheben. Dieser Zeitraum würde aktuell, in Folge der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, von einem Gericht sicherlich deutlich weiter gesteckt als dies noch vor 3 Jahren der Fall war
klar muss der Händler bei einem Mangel im Rahmen der Gewährleistung auch einen vertretbaren Zeitrahmen den Mangel beheben. Dieser Zeitraum würde aktuell, in Folge der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, von einem Gericht sicherlich deutlich weiter gesteckt als dies noch vor 3 Jahren der Fall war
Dieser Zeitrahmen ist gesetzlich in D nicht geregelt, vertretbar kann auch 4-6 Monate sein…
Andere EU-Länder sind da rigoroser, in z.B. Ungarn hat der Händler 3 Wochen Zeit, egal wie die Weltwirtschaft aussieht.
Dieser Zeitrahmen ist gesetzlich in D nicht geregelt
Habe ich etwas anderes behauptet ?
Habe ich etwas anderes behauptet ?
Nein. Mein Beitrag sollte nur ergänzend sein, da es viele nicht wissen.
Wie bei der nicht vorgegebenen Zeitspanne für Ersatzteilbevoratung nach Produkteinstellung.
Hallo zusammen, ein kleines Update von meiner Seite:
Der DC-Charger kam jüngst in der Werkstatt an und seit vier Tagen wird mein ev6 auf links gedreht. Laut Werkstatt wurden jetzt das Ladegerät und anschließend "die Batterie" (O-Ton) getauscht. Auf Nachfrage soll es sich tatsächlich um den großen Akku (oder vermutlich eher um einzelne Zellen?) handeln. Die Formulierung war etwas nebulös. Egal, denn: Laden tut er immernoch nicht. Und wieder warten wir auf Kia D mit neuen Vorschlägen. Aber is ja noch ein bisschen bis zum nächsten Urlaub...