Generelle Informiertheit der E-Auto Fahrer

  • Auch hier bleibt die Frage, wenn die wallbox dir gehört, alles dahinter aber dem Vermieter, was würde bei einem Auszug passieren? Du könntest ja deine Wallbox mitnehmen wäre aber natürlich nutzlos. Somit müsste ja eine Übernahme vereinbart werden, sprich du bekommst Geld. Ist ja für beide bescheuert. Zumal ich als Vermieter auch nicht wöllte das 5 Mieter dann 5 verschiedene Wallboxen installieren.

    Bestellt in CH: 26. April 2022

    Seit dem 24.08.2023 meins.


    Konfiguration:

    RWD "Edition 24"in Aurora-Black, mit AHK (alles drin, ausser Schiebedach und Meridian Soundsystem)

  • @HazzelPotter


    Der Vermieter muss sich in keinster weise an den Kosten beteiligen, nur die Zustimmung sollte er nicht verweigern.

    Die Kosten für das alles ist erst mal ein Mieter Problem. Nach Auszug kann der Vermieter einen kompletten Rückbau verlangen.

    Unsere Tiefgarage ist etwas größer ca. 60 Stellplätze, und ich bin der erste der in der Wohnanlage ein E-Auto hätte.

    - wenn es dann mal da ist ....

    Da ich aber in der Nähe vom Arbeitsplatz eine unkomplizierte möglichkeit habe, hat sich die Überlegung eh erst mal erledigt.

    Falls sich die Situation im Wohnblock ändert, und mehrere Mieter eine Walbox wollten, dann wäre bestimmt auch eine andere Lösung zwischen den betreffenden Mietern der Wohnanlage und dem Vermieter möglich. Aber wie geschrieben, momentan bin ich der erste, da heist es einfach - nicht mein Problem - und nimm dein Zeug hinterher mit.


    Grüße.

    ev6 mit kleiner Batterie mit P1 in Runwayred + Anhängerkupplung

  • Du könntest in der Wohnanlage mal rumfragen, ob sich weitere interessierte finden. Je mehr zusammenkommen, desto besser für Dich ;)


    Du könntest deinem Vermieter auch eine Kostenbeteiligung (in Monetärer form, oder "Muskelhypothek") vorschlagen, bsplw. x % von ..., für Ihn ist es eine Investition die er Steuerlich absetzen kann.


    Die Wallbox bleibt am Ende an Dir hängen, hat aber den Vorteil, bei Auszug kannst Du die dem Nachmieter anbieten, oder mitnehmen...

  • @HazzelPotter


    Der Vermieter muss sich in keinster weise an den Kosten beteiligen, nur die Zustimmung sollte er nicht verweigern.

    Die Kosten für das alles ist erst mal ein Mieter Problem. Nach Auszug kann der Vermieter einen kompletten Rückbau verlangen.

    Das verstehe ich soweit. Die Unlogik für mich hier ist ja, da würde ein Mieter (sofern er denn wöllte) jetzt meinen Parkraum aufwerten und ich will dann den Rückbau bei Auszug. Ist doch bescheuert...

    Bestellt in CH: 26. April 2022

    Seit dem 24.08.2023 meins.


    Konfiguration:

    RWD "Edition 24"in Aurora-Black, mit AHK (alles drin, ausser Schiebedach und Meridian Soundsystem)

  • Aber genau das passiert doch, vor allem wenn der Vermieter so eine Wallbox gar nicht will und der Mieter auf seinem Recht besteht. Dann fordert der Vermieter erst recht bei Auszug den kompletten Rückbau.


    Ne ne ne, entweder kommt der Vermieter von alleine auf die Idee oder man versteht sich mit dem Vermieter sehr gut, ansonsten ist die eigene Wallbox in einer angemieteten Sammelgarage nur ein Wunschtraum, der sich sowieso nie rentiert, solange der Vermieter nicht freiwillig einen Teil der Kosten übernimmt...

  • Viel bescheuerter, Hazzel, ist doch, dass der Vermieter die Geschäftsidee nicht sieht und einfach 2 bis x Parkplätze, die eventuell nicht mal genutzt werden von Mietern, mit Wallboxen ausstattet und diese via Dienstleister einfach als "halb öffentlich" deklariert und man mit seiner Kia Charge Karte da einfach laden könnte. Wie das funktioniert kann man ja hier im Forum nachlesen und in Deutschland gibt es sogar noch Geld oben drauf pro abgegebener kWh in Form von THG Quote...


    Immerhin gibt es Vermieter die es verstanden haben. So zum Beispiel die Wohnungsbau Tochter von VW in Wolfsburg, da sind in jeder Tiefgarage der ~40 Parteien Häuser Ladesäulen auf 2 Parkplätzen. So gesehen in der Realität bei Bekannten.

  • Aber genau das passiert doch, vor allem wenn der Vermieter so eine Wallbox gar nicht will und der Mieter auf seinem Recht besteht. Dann fordert der Vermieter erst recht bei Auszug den kompletten Rückbau.

    Das is das DIng, ja. Actio et Reactio - Druck erzeugt Gegendruck ;)


    Im Endeffekt is es aber dumm als Vermieter sich dagegen zu sträuben - also, wenns Baulich auch nur ein bisschen möglich ist...

    Man kanns absetzen, es wertet das Eigentum auf und wird in Zukunft bei ner Neuvermietung sicher nicht von Nachteil sein!

    EV6 AWD, Schwarz, alles außer Schiebedach. Bestellt 04.05.22 - abgeholt 28.07.22

    Elektrischer Selbstversorger: 36kW Peak aufm Dach, 24kW Speicher im Keller

    Die schwarze Seele: Diverse Erdölvernichter die allesamt äußerst giftig, äußerst nutzlos aber äußerst spaßig sind ;)

  • Viel bescheuerter, Hazzel, ist doch, dass der Vermieter die Geschäftsidee nicht sieht und einfach 2 bis x Parkplätze, die eventuell nicht mal genutzt werden von Mietern, mit Wallboxen ausstattet und diese via Dienstleister einfach als "halb öffentlich" deklariert und man mit seiner Kia Charge Karte da einfach laden könnte. Wie das funktioniert kann man ja hier im Forum nachlesen und in Deutschland gibt es sogar noch Geld oben drauf pro abgegebener kWh in Form von THG Quote...


    Immerhin gibt es Vermieter die es verstanden haben. So zum Beispiel die Wohnungsbau Tochter von VW in Wolfsburg, da sind in jeder Tiefgarage der ~40 Parteien Häuser Ladesäulen auf 2 Parkplätzen. So gesehen in der Realität bei Bekannten.

    Das hab ich einem Freund von mir in Belgien auch gesagt. Er hat dort Eigentumswohnung und bei der letzten Eigentümersitzung gegen Ladestationen gestimmt, weil er das für sich nicht sieht.

    Hab ihm mal vorgerechnet was er da verdienen könnte, zumal er einen seiner zwei Parkplätze überhaupt nicht braucht. Da hat er dann auch dumm aus der Wäsche geschaut.

    Bestellt in CH: 26. April 2022

    Seit dem 24.08.2023 meins.


    Konfiguration:

    RWD "Edition 24"in Aurora-Black, mit AHK (alles drin, ausser Schiebedach und Meridian Soundsystem)

  • Man kanns absetzen, es wertet das Eigentum auf und wird in Zukunft bei ner Neuvermietung sicher nicht von Nachteil sein!

    Es wird so kommen, wie bei der Internetgeschwindigkeit! Ich habe schon öfters erlebt, bei der Wohnungssuche wird im Immobilienportal steht direkt die Internetgeschwindigkeit mit dabei, meistens fragen dann Mietinteressenten bei der Besichtigung noch nach, der maximalen Geschwindigkeit, wenn man da (heute) noch mit 16 MBit/s ankommt, gehen die Wortlos wieder ;)


    So wird es dann auch mit den Stellplätzen kommen, ist keine Lademöglichkeit, vorhanden, wird man die Wohnung meiden.

  • Es wird so kommen, wie bei der Internetgeschwindigkeit!

    Genau das war mein Gedanke, ja!

    EV6 AWD, Schwarz, alles außer Schiebedach. Bestellt 04.05.22 - abgeholt 28.07.22

    Elektrischer Selbstversorger: 36kW Peak aufm Dach, 24kW Speicher im Keller

    Die schwarze Seele: Diverse Erdölvernichter die allesamt äußerst giftig, äußerst nutzlos aber äußerst spaßig sind ;)