Hallo, es ist ja so das man einen Dienstwagen als Elektroauto bis zu einem brutto Listenpreis von 60.000 € nur mit 0,25 % als geldwerten Vorteil versteuern muss. Wisst ihr, ob ich den GT aufgrund der Preisstruktur auch mit 0,25 % versteuern kann? Effektiv kostet er ja mehr als 60.000 € brutto.
EV6 GT: Dienstwagenversteuerung
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Die Frage hast Du Dir aber schon selbst beantwortet, für die Dienstwagenbesteuerung gilt der Bruttopreis inkl. aller Zusatzausstattung. Auch bei meinem ziemlich vollen GT-Line hat es nur für 0,5% und nicht mehr 0,25% gereicht. Aber das gönne ich mir😁
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Und wenn man sich überlegt, dass euch der Wagen nur die Steuern auf die 0,25% bzw. 0,5% des BLP kostet, sollte klar sein, dass man sich die Differenz ruhig gönnen kann
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Ich würde ja sogar über die Kosten lachen, wenn es 1% wäre
Als Privatkäufer redet man über andere Beträge
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EV101
Hat das Thema aus dem Forum EV6 Allgemeine Themen nach Kia EV6 Zulassung, Versicherung und Steuer verschoben. -
Schade, dann werde ich erst mal nicht wechseln und meinen Diesel Plug in hybrid weiterfahren. Ich dachte ich habe einen steuerlichen Vorteil bei einem Elektroauto. Ich fahre oft weite Strecken und dann hätte ich schon gerne einen steuerlichen Vorteil für die Nachteile der langen Lade Aufenthalte.
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Ich dachte E-Autos sind bis Ende 2030 steuerbefreit oder gilt das nicht für Dienstwagen?
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Die Frage hast Du Dir aber schon selbst beantwortet, für die Dienstwagenbesteuerung gilt der Bruttopreis inkl. aller Zusatzausstattung. Auch bei meinem ziemlich vollen GT-Line hat es nur für 0,5% und nicht mehr 0,25% gereicht.
Genau so ist das - deswegen haben wir unseren ADlern die Wahl gelassen ob sie mit/ohne GT-Line (bei ansonsten gleicher Ausstattung) haben wollen denn mit GT-Line war die Karre dann knapp über 60.000 €
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Ich dachte E-Autos sind bis Ende 2030 steuerbefreit oder gilt das nicht für Dienstwagen?
Kfz-Steuern ja. Hier geht es aber um die Besteuerung als Dienstwagen.
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ch dachte E-Autos sind bis Ende 2030 steuerbefreit oder gilt das nicht für Dienstwagen
Es geht nicht um die Kfz-Steuer sondern um die Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil des Dienstwagens wenn Du als Arbeitnehmer einen Dienstwagen privat nutzt und dies über die Pauschalversteuerung versteuer wird. Hier fällt Einkommenssteuer an:
- auf den Wert von 0,25% des Bruttolistenpreises (BLP) bei BEV unter einem BLP bis 60.000 €
- auf den Wert von 0,5% des BLP bei einem BEV über 60.000 €
Das kann schon einen netten Unterschied mache. Hast Du als Arbeitnehmer zB einen Steuersatz bei der Einkommenssteuer von 25%:
BLP 59.990 = 149,98 € (0,25%) zu versteuern = 37,50 € kostet Dich die Karre netto
BL= 60.010 = 300,05 € (0,50%) zu versteuern = 75,01 € kostet Dich die Karre netto - also doppelt soviel obwohl sie nur 20 € Brutto mehr an Listen-Kaufpreis kostet)
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Und 900€/Jahr sind ja ein Unding für ein 60k-Auto. Das versteht der Barzahler natürlich sofort und fühlt sich gar nicht verarscht