ich würde hier auf die Vertragsbedingungen hinweisen, dort ist auf der Seite 24 geregelt, das bei Änderungen eine entsprechenden Vereinbarung von beiden Seite notwendig ist. Diese ist ja nicht mit der Übersendung des Fahrzeugsschein erfolgt. Hier wurde ja nur ein Gutschein angefordert, der Vertrag bleibt ja gleich, es werden nur die Grundgebühren erstattet.
Anbei mal die Seite 24
Super. Danke dir. Das werde ich dann bei der nächsten Mail (die ich mit Sicherheit schreiben muss) mit angeben