Hallo zusammen,
nachdem ich im April auch vor der Frage mit dem Modelljahr stand, ergab eine vorherige Rücksprache mit der BAFA, dass ich (wie auch vom Händler schon vorher gesagt) das ausgelieferte Modelljahr eintragen müsse, weil nur das mit der FIN übereinstimmt. Alles andere wie Preisanpassungen durch Modelljahrwechsel würde die BAFA intern regeln und abgleichen. In meiner eingereichten Rechnung ist noch nicht einmal der Netto-Grundpreis angegeben, sondern der Preis inklusive aller Pakete. Mein Antrag ist nun auch genau so durchgegangen und auch der Händler berichtete mir von anderen Anträgen, die so gemacht worden sind, das gleiche.
Insofern ist es vor der Hintergrund der anderen Schilderungen hier im Forum offenbar nicht so entscheidend, wie der Antrag gestellt wird. Korrekt sei laut der Auskunft die ich erhalten hatte, die Angabe des Modelljahres, was ausgeliefert wurde und in der Rechnung steht. Ich gehe einmal davon aus, dass sich die Mitarbeiter bei der BAFA der Problematik mit den sehr langen Lieferzeiten durchaus bewusst sind und anhand der Angaben im Antrag, in der Rechnung und ggf. ergänzender Hinweise das passende auswählen.
Bei dem GT muss sicher etwas differenziert werden; aber auch das dürfte durch entsprechende Hinweise im Antrag weitaus weniger kompliziert sein, als wir es glauben. Wir machen uns wahrscheinlich alle zu viele Gedanken, um nichts verkehrt zu machen
Freundliche Grüße
Frank