Rechtlich ist eine AB nicht relevant. Der Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Händler bietet das Auto zum Preis X an. Du schließt den Kaufvertrag mit deiner Unterschrift auf der Bestellung ab. Alles danach (Lieferung/Zahlung) ist nur die Abwicklung des Kaufvertrags.
Insofern bedeutet das, dass man VOR DEM RÜCKTRITT erst einmal den Händler auf Lieferverzug setzen muss. Da kein Lieferdatum auf der Bestellung steht, muss erst eine "angemessene" Frist gesetzt werden. Diese kann je nach Auslegung des Gerichts auch ein paar Monate dauern. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, kann man zurücktreten, Schadenersatz geltend machen etc..