Beiträge von weichi

    Liebe Leute,

    ich habe mir Felgen mit RDKS Schrader EZ-Sensor 1210 gekauft und montiert.

    Leider habe ich nach ca. 20 KM die Fehlermeldung bekommen, dass der EV6 die Sensoren nicht erkennt.

    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben?

    Herzlichen Dank!

    Der Schrader EZ-Sensor 1210 muss programmiert werden.
    Hat dies Dein Verkäufer gemacht?

    Ich bin jetzt auch etwas schlauer:


    Die Klausel "bei nächster Befassung" ist quasi ein Freibrief, dass die fehlenden Angaben nicht sofort eingetragen werden müssen, sondern solange warten können, bis das Fahrzeug irgendwann einmal umgemeldet werden muss. Effektiv kann niemand nachweisen, wann ich die Felgen erworben habe. Daher bräuchte man die Eintragung effektiv gar nicht machen.


    Auszug vom KÜS:

    pasted-from-clipboard.png

    (Halbwissen AN)

    Wenn ABE vorhanden, Rad-Reifen Kombination in der ABE zu dem Fahrzeug angegeben ist dann sollte das eintragungsfrei gehen.

    Allgemeine Betriebserlaubnis eben.

    Normalerweise hat eine Felge aber nur ein Teilegutachten. Das muss dann eingetragen werden.

    (Halbwissen AUS)

    Eine ABE/ECE erlaubt den Betrieb nur, sofern die dort aufgeführten Bedinungen erfüllt sind!
    Zum Halbwissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Ich besitze einen GT-Line mit 20"-Felgen. Sowohl im Fahrzeugschein wie aber auch in der Konformitätserklärung ist ausschließlich die 20"-Bereifung als erlaubt aufgeführt.


    In den meisten ABEs oder ECEs ist bzgl. der erlaubten Reifenkombination folgende Klausel für die Reifenkombination definiert:
    ECE 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.


    ABE 11G) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    (Anmerkung: Die genannte Freistellung ist in den ABEs nicht enhalten).


    Dies bedeutet - sofern ich es korrekt interpretiere - dass ich eine 19"-Bereifung trotz ABE nur mit einer separaten TÜV-Abnahme oder aber zumindest mit einer zusätzlichen Eintragung im Fahrzeugschein durch die Zulassungsstelle benutzen darf.


    Oder sehe ich hier etwas falsch?

    Habe eine seltsames Geräusch im linken Fußraum.
    Es tritt bereits bei leichten Straßenunebenheiten auf.
    Es befinden sich keine Teile in den Ablagen, welche fibrieren könnten. ;)

    Anbei eine MP3-Aufnahme gezipt.


    Irgendwelche Ideen?


    Update:
    Bin auf eine Quelle gestoßen, welche auf eine lose Abdeckung der Hauptbatterie hinweist.

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