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Das muss also sehr differenziert für jeden Einzelfall betrachtet werden. Demzufolge kann danach jeder seine Entscheidung treffen.
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Dies ist sicherlich korrekt.
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Habe ich ggf einen "Autostromvertrag" bei dem ich unterwegs für NULL lade (an den Stationen des Netzwerks) - .
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Du solltest ggf. Folgendes berücksichtigen:
Sofern Du von Deinem Arbeitgeber aus unterwegs kostenlos laden kannst, so ist das Laden/Tanken zweckgebunden mit dem Fahrzeug. Das Entladen des Akkus in Dein Haunetz kann schnell als Diebstahl gewertet werden und zu einer Abmahnung und Entlassung führen.