Das Thema ist in Deutschland eindeutig geregelt.
Zitat:
Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind – und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden –, muss die Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein. Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 8. November 2006. Dort heißt es in § 13 „Elektrische Anlage“: Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. […] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;[…]
Gruß von Michael