unverbindlicher Liefertermin 1.11.22.
Er brät die Kiste zwar nicht zusammen, aber er verkauft sie. Und wenn dann Absprachen/Termine nicht eingehalten werden, muss/sollte man aus Käufer schon seine Interessen/Rechte durchsetzen. Geht in den meisten Fälen ja einfach ums Geld, verlorene BAFA, Mietwagen, Kia Charge, etc... Der Hândler ist ja bestimmt auch nicht "amused" wenn ich einfach 6K weniger bezahle und dann sage:" ja habe weniger verdient diesen Monat, ich kann da nichts für...."
Gut, da hat dein Verkäufer nen "überoptimistischen", für ihn "ungünstigen" voraussichtlichen Liefertermin eingetragen.
Kenne mich da rechtlich nicht aus, welche Fristen bei "voraussichtlich" einzuhalten und dann rechtlich angreifbar sind. Aber natürlich kann ich deine Vorgehensweise verstehen.
"Schön" stellt sich die Warte- und Überbrückungszeit für mich seit Ende November 2022 auch nicht dar, aber mir war aus meinem Vertrag bekannt, dass es Mitte 2023 werden kann - mit der Hoffnung auf "früher"...